|
Beschluss |
Die Anfrage der FDP-Ratsgruppe wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
Auf Basis des Transfusionsgesetzes erstellt die Bundesärztekammer zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut Richtlinien für die Herstellung und Anwendung von Blutprodukten. Die „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)“ legt unter anderem Kriterien für die Zulassung, Rückstellung und den Ausschluss von Personen zur Blutspende fest. Diese Richtlinie wurde 2021 fortgeschrieben. Im Rahmen dieser Fortschreibung wurde die Dauer der Rückstellung von Personen, die Sexualverkehr zwischen Männern (MSM) mit einem neuen Sexualpartner oder mehr als einem Sexualpartner haben, von 12 Monaten auf 4 Monate verkürzt.
Dem Gesundheitsamt Herne liegen keine Informationen dazu vor, ob spendenwillige Personen aufgrund dieser Richtlinie abgewiesen wurden.