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Auszug - Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 Abs.1 Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den allgemeingültigen Verboten des Landschaftsplanes zur Verlegung einer Strom- und Wasserleitung im Landschaftsschutzgebiet Berkelstrasse  

des Naturschutzbeirates
TOP: Ö 3
Gremium: Naturschutzbeirat Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 07.12.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2021/1292 Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 Abs.1 Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den allgemeingültigen Verboten des Landschaftsplanes zur Verlegung einer Strom- und Wasserleitung im Landschaftsschutzgebiet Berkelstrasse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Martin Pawlicki
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Pawlicki, Martin
 
Beschluss


Beschluss:
 

Der Naturschutzbeirat stimmt der von der Verwaltung nach § 67 Abs.1.Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beabsichtigten Befreiung zur Verlegung einer Strom - und Wasserleitung durch das  Landschaftsschutzgebiet Berkelstr. Festsetzungsnr. 7.2.2.5 zu.                

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:       11

dagegen:   -

Enthaltung -