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Beschluss |
Zusatzschild Parkplatz am Holthauser Friedhof
Beschluss der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen vom 27.10.2021
Vorlage-Nr. 2021/1069
Der Bitte der Bezirksvertretung Sodingen, zu prüfen, ob an dem Parkplatz am Holthauser Friedhof, Eingang von der Friedhofstraße, ein Zusatzschild "nur für Pkw" nachgerüstet werden kann, hat die Verwaltung entsprochen. Folgendes Prüfergebnis kann durch den Fachbereich Öffentliche Ordnung mitgeteilt werden:
In der Sachverhaltsdarstellung des beschlossenen Antrags wird erwähnt, dass Bürgerinnen und Bürger sich immer häufiger beklagen, dass sie bei Besuchen des Friedhofes, speziell bei Beerdigungen, keinen freien Parkplatz finden. Die Ursache wird dabei in der Belegung des Parkplatzes durch Wohnwagen, Wohnmobile, Anhänger und Firmen-Lkw gesehen.
Kontrollen des Verkehrsüberwachungsdienstes belegen eine durchgängig hohe Auslastung des Parkplatzes durch verschiedene Kraftfahrzeugarten, hauptsächlich jedoch durch Pkw.
Eine Beschränkung der Parkberechtigung durch das Zusatzzeichen 1010-58 (Sinnbild Pkw) auf die Nutzung durch Pkw hätte lediglich den Ausschluss anderer Kraftfahrzeugarten zur Folge. Dementsprechend würde diese Maßnahme einer dauerhaften Auslastung durch Pkw nicht entgegenwirken und keine unmittelbare Beseitigung des geschilderten Problems darstellen. Gem. § 45 Abs. 9 S. 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen jedoch nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Im Zusammenhang des Problems der Auslastung kann das zwingende Erfordernis für das angefragte Zusatzschild nicht bestätigt werden.
Das Ergebnis der Prüfung lautet somit, dass kein Zusatzschild „nur für Pkw“ nachgerüstet werden kann.
Um der Auslastung des Parkplatzes durch Dauerparker dennoch entgegen zu wirken und den BesucherInnen des Friedhofs einen möglichst großen Parkraum vorzuhalten besteht jedoch die Möglichkeit, die Parkerlaubnis durch das Zusatzzeichen 1040-32 auf das Parken mit Parkscheibe für die Dauer von zwei Stunden zu beschränken. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit müsste diese Beschränkung durch ein weiteres Zusatzzeichen auf die Zeit von 7 bis 20 Uhr begrenzt werden, da der Friedhof außerhalb dieser Zeit geschlossen ist.
Nach Rücksprache mit dem Straßenbaulastträger und der Polizei beabsichtigt die Straßenverkehrsbehörde diese Beschilderungsalternative anzuordnen.