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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Treppen vor dem Edeka-Markt Sodingen  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 17
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 01.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2021/1267 Anfrage: Treppen vor dem Edeka-Markt Sodingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Lülf, Markus
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Schon mehrfach haben wir eine Anfrage zur Angleichung der Treppenstufen vor dem Eingang Edeka gestellt. Laut Aussage der Verwaltung sei dies grundsätzlich möglich.

Personen mit einem Rollator müssen weitere Wege in Kauf nehmen, wenn sie nach Straßenüberquerung (Bäckerei Malzer) die Geschäfte Edeka/Post/Apotheke aufsuchen wollen, da die Stufen für sie ein Hindernis darstellen. Gelegentlich soll es auch schon zu Stürzen gekommen sein. Menschen, die einen Rollator benutzen, sind in ihrer Mobilität eingeschränkt und entsprechend dankbar, wenn kürzere Wege genutzt werden können.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 01.12.2021 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

  1. Ist mittlerweile eine Änderung der derzeitigen Situation geplant? 

 

  1. Wenn dem so ist, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

 

 

Herr Sternemann beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Nach der Anfrage der BV Sodingen wurden die Eigentümer des zur Umsetzung notwendigen Grundstücks angefragt, zwecks Genehmigung einer Vermessung und Nutzung des Grundstücks. Nachdem diese Anfrage positiv beschieden wurde, ist durch den FB 52 am Endes des Jahres 2020 eine Vermessung als Plangrundlage erstellt worden.

Aufgrund der personellen Situation im Fachbereich Tiefbau und Verkehr sowie einer damit notwendigen Priorisierung von Maßnahmen konnte die Planung noch nicht fortgeführt werden. Es ist beabsichtigt, sie im Laufe des Jahres 2022 fortzusetzen.

Dabei wird dann u. a. auch in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern und dem Supermarktbetreiber abzustimmen sein, in wie fern die voraussichtliche Rampenoberkante auf Höhe des heutigen Abstellortes der Einkaufswagen sowie des barrierefreien Eingangs mit diesen Nutzungen in Einklang bringen lassen kann.

 

  1. Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen.