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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Straßeneinzeichnungen auf der Castroper Straße auf Höhe An der Linde und Hohensteiner Straße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 12
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 01.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2021/1236 Anfrage: Straßeneinzeichnungen auf der Castroper Straße auf Höhe An der Linde und Hohensteiner Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Apel, Alfred
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Beteiligt:FB 44 - Öffentliche Ordnung
Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert   
 
Beschluss


Im Rahmen des Ausbaus der Castroper Str. – zurzeit zwischen Gewerkenstr. und Stadtgrenze zu Castrop-Rauxel – wurden nach Aufbringung einer neuen Fahrbahndecke auch die Straßeneinzeichnungen darauf neu angelegt. Hierbei sind im Bereich zwischen den jeweiligen Einmündungen An der Linde und Hohensteiner Straße die Parkstreifen auf der südlichen Straßenseite so eng begrenzt worden, dass Autofahrer/innen beim Abstellen ihrer Fahrzeuge in der Regel Teile des Fahrradstreifens mit belegen (oder alternativ mit den rechten Fahrzeugrädern auf dem Gehweg stehen).

Weiterhin wird im weiteren östlichen Verlauf der Castroper Str. zwischen der Einmündung An der Linde und der Kreuzung mit der Kirchstr. der für PKW vorgesehene Parkstreifen auch von LKW beparkt, was auch hier zur Einengung des Fahrradweges und zu Sichteinschränkungen auf die folgende Straßeneinmündung führt.

 

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

 

1. Ist der Verwaltung der Zustand bekannt?

 

2. Welche Maßnahmen sind angedacht, um die zu schmale Auslegung der Parkstreifen, die zu Behinderungen von Radfahrer*innen führt, zu verändern?  In welchem Zeitraum können diese Veränderungen umgesetzt werden?

 

3. Welche Maßnahmen sind angedacht, um das Abstellen von LKW auf dem Parkstreifen zu verhindern, damit auch hier keine Radfahrenden behindert oder gefährdet werden?

 

 

Herr Sternemann beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Ja, der Verwaltung ist der Zustand bekannt, und sie hat bereits in einem gemeinsamen Orts-termin mit der Polizei eine Lösung entwickelt.

 

  1. Auf dem beschriebenen Abschnitt zwischen der Straße „An der Linde“ und „Hohensteiner Straße“ wird mangels Alternativen (bspw. Schulterparken) ein absolutes Halteverbot an-geordnet, sodass der Radfahrstreifen nicht mehr beeinträchtigt wird. Die Anordnung zur Umsetzung soll zeitnah erfolgen.

 

  1. Wenn ein Fahrzeug über den Parkstreifen hinausragt und dadurch die Fahrbahnfläche in Anspruch genommen wird, stellt der auf die Fahrbahn ragende Teil streng genommen ein Parken in zweiter Reihe dar, was als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnte. Allerdings stellt die Rechtsprechung in diesen Fällen konsequent auf die Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs ab.

Der Parkstreifen an der Castroper Straße hat eine Breite von mindestens 2 m nach Regelmaß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraße (RASt).

Aus diesen Gründen besteht hier bezüglich des reinen Parkvorgangs von größeren Fahrzeugen leider keine ordnungsrechtliche Handlungsmöglichkeit.

Die Verwaltung prüft in Folge dessen Möglichkeiten, den Längsparkstreifen zu verbreitern.