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Beschluss |
Die Straße „Am Luftschacht“ ist als Spielstraße ausgewiesen. Leider ist häufig festzustellen, dass Autofahrer die Straße mit deutlich höherem Tempo als mit Schrittgeschwindigkeit befahren. Dies ist noch häufiger in Fahrtrichtung Schadeburgstraße der Fall, seit die parallellaufende Straße „Am Knie“ als echte Einbahnstraße ausgewiesen ist. Hierdurch kommt es besonders im Bereich der Einmündung zu gefährlichen Situationen, wenn mit unangepasster Geschwindigkeit rechts abgebogen wird, um weiter in Richtung Schadeburgstraße bzw. „Am Knie“ zu fahren.
Wir fragen die Verwaltung:
Herr Sternemann beantwortet die Fragen wie folgt:
Die Antwort erfolgte in Abstimmung mit dem Fachbereich Öffentliche Ordnung und der Polizei .
Die Straße „Am Luftschacht“ ist ein verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325), in dem lediglich Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Eine Prüfung vor Ort hat ergeben, dass eine Verengung des Einmündungsbereiches zur Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit aus Sicherheitsgründen nicht in Betracht kommt. Eine Einengung würde den Begegnungsverkehr ab- und einbiegender Kfz behindern und dadurch zu einer Gefahrensituation führen.