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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Schrittgeschwindigkeit in der Straße "Am Luftschacht"  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 15
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 01.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2021/1235 Anfrage: Schrittgeschwindigkeit in der Straße "Am Luftschacht"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Schilla, Ernst
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Beteiligt:FB 44 - Öffentliche Ordnung
Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert   
 
Beschluss


Die Straße „Am Luftschacht“ ist als Spielstraße ausgewiesen. Leider ist häufig festzustellen, dass Autofahrer die Straße mit deutlich höherem Tempo als mit Schrittgeschwindigkeit befahren. Dies ist noch häufiger in Fahrtrichtung Schadeburgstraße der Fall, seit die parallellaufende Straße „Am Knie“ als echte Einbahnstraße ausgewiesen ist. Hierdurch kommt es besonders im Bereich der Einmündung zu gefährlichen Situationen, wenn mit unangepasster Geschwindigkeit rechts abgebogen wird, um weiter in Richtung Schadeburgstraße bzw. „Am Knie“ zu fahren.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Ist dieser Umstand bekannt?
  2. Besteht die Möglichkeit, die Fahrbahn im Bereich der Einmündung zu verengen, um die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit zu erzwingen (z.B. durch Findlinge oder Pfosten auf der rechten Straßenseite im Kurvenbereich)?

 

Herr Sternemann beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Die Antwort erfolgte in Abstimmung mit dem Fachbereich Öffentliche Ordnung und der Polizei .

 

  1. Nein.

 

  1. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der unauffälligen Unfallsituation sehen die Verwaltung und die Polizei keinen Handlungsbedarf.

Die Straße „Am Luftschacht“ ist ein verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325), in dem lediglich Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Eine Prüfung vor Ort hat ergeben, dass eine Verengung des Einmündungsbereiches zur Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit aus Sicherheitsgründen nicht in Betracht kommt. Eine Einengung würde den Begegnungsverkehr ab- und einbiegender Kfz behindern und dadurch zu einer Gefahrensituation führen.