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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Stadtmöbel auf der Plutostraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 12
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 02.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Volkshaus Röhlinghausen
Ort: Am Alten Hof 28, 44651 Herne
2021/1246 Anfrage: Stadtmöbel auf der Plutostraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Wiesinger, Willibald
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:


Die Plutostraße ist zwischen der Bahnschranke und der Straße „Auf der Wilbe“ verkehrsberuhigt. Dennoch klagen Anwohner über rasende Autos, die von einer anliegenden Autowerkstatt kommen (oder den Schwung beim Überfahren der Bahnanlage mitnehmen).

 

Seit diesem Jahr gibt es ein VRR-Projekt „Stadtmöbel“, durchgeführt vom Zukunftsnetz Mobilität NRW, wo für die Kommunen die Möglichkeit besteht, Stadtmöbel (Bänke, Pflanzkästen) auszuleihen, um Straßenräume menschenfreundlicher zu gestalten.

 

Straßenräume können verengt, Erscheinungsbild und Aufenthaltsqualität verbessert werden.

 

Fragen:

  1. Wäre für die Verwaltung eine Beteiligung an dem VRR-Projekt „Stadtmöbel“ eine Möglichkeit, den Straßenraum zu verengen, damit das Rasen zu erschweren und zugleich den Straßenraum attraktiver zu gestalten?
  2. Wäre das auch eine Variante für die angesprochene Problematik in der Tiefenbruchstraße?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Generell ist eine Bewerbung für das VRR-Projekt „Stadt-Terrassen“ möglich. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Art der Maßnahme jedoch partiell auf zeitlich beschränkte Sonderaktio-nen ausgerichtet.

Die sogenannten „Stadt-Terrassen“ haben das Ziel, Parkflächen im Straßenraum in einem Stadtexperiment anderweitig zu nutzen, um dadurch die Vorteile einer alternativen Flächen-nutzung sichtbar zu machen. Dabei steht eine Steigerung der Aufenthaltsqualität im Vorder-grund. Das Aufstellen von Stadtmobiliar im öffentlichen Verkehrsraum stellt grundsätzlich kein adäquates Mittel zur Verkehrsberuhigung dar, da es weder in der Nutzung noch im Sinne der Verkehrssicherheit den gewünschten Zweck erfüllt.

Aus Sicht der Verwaltung wären zeitlich begrenzte Sonderaktionen in dieser Form durchaus, z. B. im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche (EMW), denkbar. Diese Aktionen müss-ten dann gut vorbereit, frühzeitig kommuniziert und intensiv seitens der Verkehrsbehörde und der Polizei begleitet werden

 

Die Plutostraße befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Nach Auskunft der Verkehrsbehörde befindet sich nahe dem Kindergarten und der Bahnschranke eine Messstelle, an der bis dato nur ein geringes Verkehrsaufkommen und wenige Geschwindigkeitsverstöße beobachtet wurden. Ebenfalls konnte nicht bestätigt werden, dass Autos die anliegende Werkstatt mit erhöhten Geschwindigkeiten verlassen haben. Auf Höhe Plutostraße 64-72 werden zudem regelmäßig in beiden Richtungen Radarkontrollen seitens der Verkehrsüberwachung durch-geführt. Dort wurden ebenfalls bisher nur wenige Geschwindigkeitsverstöße mit leicht erhöh-ten Geschwindigkeiten festgestellt.

 

Zu Frage 2:

Grundsätzlich gilt hier auch die Aussage zur Frage 1. Im Bereich der Tiefenbruchstraße kommt dann noch der Aspekt eines vorhandenen ÖPNV-Linienweges dazu. Dies bedeutet, dass sich für eine eventuelle Sonderaktion ein zusätzlicher logistischer Aufwand und Abstim-mungsbedarf ergeben wird.