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Auszug - Anfrage: Bolzplatz an der Eichendorffstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 13
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 02.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Volkshaus Röhlinghausen
Ort: Am Alten Hof 28, 44651 Herne
2021/1245 Anfrage: Bolzplatz an der Eichendorffstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Wiesinger, Willibald
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:


Der Bolzplatz an der Eichendorffstraße wird insbesondere von Frühjahr bis Herbst von Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen. Leider wächst er von den Rändern immer weiter zu. Besonders bei nassen Wetterlagen nimmt die Rutschgefahr zu. Der Platz verliert an Attraktivität.

 

Im unmittelbaren Umfeld des Platzes befinden sich Immobilien der HGW, der Gemeinnützigen Wohnstätten Wanne-Eickel, der LEG sowie der Wohnungsgenossenschaft Selbsthilfe Wanne-Eickel. Sie alle profitieren von der gut erreichbaren Nahversorgung, der Kitas und Schulen im Stadtteil sowie den Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Eine Aufwertung und Verbesserung der Nutzungsmöglichkeit des Platzes käme vielen Menschen zu gute.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist eine vierteljährliche Überarbeitung des Platzes möglich, um das Zuwachsen von den Rändern her zu vermeiden?
  2. Kann die Stadt die vier gen. Wohnungsunternehmen an einen Tisch holen, um über eine gemeinschaftliche, grundsätzliche Renovierung des Platzes mit Einbau von Kunstrasen, Aufstellen von Bänken und Tischen im hinteren Bereich zu reden?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Die Verwaltung hat die in der Vergangenheit mehrfach den Platz mit erheblichem Aufwand von Unkraut befreit. Dass die Fläche immer wieder von den Rändern her zuwächst lässt nur den Schluss zu, dass eine regelmäßige Nutzung über die gesamte Fläche des Bolzplatzes nicht stattfindet.

 

Gleichwohl wird die Verwaltung ab 2022 den Bolzplatz einer vierteljährlichen Pflege unterziehen. Ebenso können im hinteren Bereich Sitzmöglichkeiten aufgestellt werden.

 

Die Umgestaltung des Platzes in eine Kunstrasenfläche wird nicht als sinnvoll erachtet, da aufgrund des umstehenden geschützten Baumbestandes mit einem sehr hohen Laub- und Sameneintrag zu rechnen ist, und dadurch eine adäquate Pflege nicht gewährleistet werden kann. Darüber hinaus erfordert eine Umgestaltung in einen Kunstrasenplatz ein erneutes Bauantragsverfahren einschließlich eines entsprechenden Lärmschutzgutachtens.