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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Erreichung aktuelles Baugebiet Pluto 5  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 02.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Volkshaus Röhlinghausen
Ort: Am Alten Hof 28, 44651 Herne
2021/1217 Anfrage: Erreichung aktuelles Baugebiet Pluto 5
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Steinke, Martin
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:


Am 27. April 2021 wurde im Rahmen eines Ortstermins am ehemaligen Optelaak-Gelände die aktuelle Situation der dortigen Aufbauten sowie der möglichen Erschließung des Baugebiets Pluto V (Fläche anschließend an die Heinrich-Imbusch-Straße) besprochen.

 

Nach dem „Programm zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) 2021-2025“ (vorgelegt unter anderem in der Sitzung der Bezirksvertretung Eickel am 28. Oktober 2021) soll das Gebiet Pluto V zukünftig in östlicher Richtung bis einschließlich des ehemaligen Optelaak-Geländes entwickelt werden.

 

Ebenso ist der zeitnahe Abriss der Gebäude auf dem Gelände in derselben Sitzung der Bezirksvertretung beschlossen worden.

 

Damit ändert sich grundsätzlich die Ausgangslage zum Ortstermin im April erheblich.

 

Zum Schutz unserer städtischen Infrastruktur und ebenso zur Entlastung der örtlichen Anwohner bitte ich um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:

 

  1. Inwieweit kann nach dem Abriss die Zuwegung zum aktuellen Baugebiet grundsätzlich erfolgen (vorbereitende Maßnahmen wie das Aufschütten einer Baustraße vorausgesetzt)?
  2. Mit welchen Kosten ist dafür zu rechnen?
  3. Inwieweit werden diese Kosten entstehen, wenn zukünftig das Baugebiet gemäße des „Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen“ bebaut wird?
  4. Bei positiver Beantwortung der Frage 1: Wie schnell kann heute eine solche Zuwegung errichtet werden und was sind die dafür notwendigen Schritte?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Sinnvollerweise gar nicht. Im Rahmen wiederholter Anfragen zu diesem Thema wurde bereits deutlich gemacht, dass seitens der Stadt auf dem Grundstück Verkehrssicherungspflicht und damit auch das Haftungsrisiko für möglich Unfälle besteht. Zudem kann der Bauträger nicht verpflichtet werden, die alternative Baustellenzufahrt herzustellen oder zu nutzen.

 

Zu Frage 2:

Dazu kann die Verwaltung kurzfristig keine belastbaren Zahlen nennen.

 

Zu Frage 3:

Die Kosten für Einrichtung und Abbruch der Baustraße würden in jedem Fall zusätzlich zu den Kosten der zukünftigen Erschließung und Entwicklung der Fläche anfallen. Andernfalls müsste der genaue Verlauf der zukünftigen öffentlichen Erschließung bereits bekannt sein und Kanäle und andere Leitungen ebenfalls bereits mitverlegt werden. Das ist einerseits zeitlich unrealistisch, andererseits wäre dies auch bereits eine wertsteigernde Maßnahme auf der Fläche. Die Wertedifferenz müsste laut entsprechender Klausel des Kaufvertrags nachträglich von der Stadt an den Verkäufer gezahlt werden. So würden die Kosten nochmals beträchtlich steigen. Erst 2024 wird diese Vertragsklausel unwirksam, weshalb die Flächenentwicklung im Rahmen des Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen zeitlich auch erst für dessen zweite Hälfte anvisiert ist.

 

Zu Frage 4:

Frage 1 wurde negativ beantwortet.