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Beschluss |
Sachverhalt:
Von der Schulleitung wurde uns berichtet, dass eine Lücke in der Einzäunung der Schule besteht. Ursprünglich verlief dort ein Zaun, der den ehemaligen Sportplatz vom Schulgelände trennte. Nach dem Bau der Siedlung blieb die Verbindung zum Schulgelände offen. Durch diese Lücke kommen unliebsame „Gäste“ auf das Schulgrundstück und sorgen für Vermüllung. Von Alkohol- und Drogenkonsum wurde auch gesprochen.
1. Hat die Verwaltung von dieser Problematik Kenntnis und ist evtl.
von der Schulleitung darüber informiert worden?
2. Kann kurzfristig eine Lösung herbeigeführt werden?
Herr Pawlicki antwortet:
Zu Frage 1:
Ja, der dortige Schulhausmeister hat bereits auf die Missstände aufmerksam gemacht.
Zu Frage 2:
Der zuständige Fachbereich 55 (Stadtgrün) hat eine Einmessung vornehmen lassen und die Länge der fehlenden Zauneinfriedung beträgt ca. 15 lfd. Meter. Da die Zaunanlage im haushaltsrechtlichen Sinn eine Investition darstellt, wird die Mittelbereitstellung in kommende Haushaltsplanungen aufgenommen.