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Ratsinformationssystem

Auszug - Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesbetreuung (einschließlich) der Kindertagespflege und/oder im Rahmen des Offenen Ganztages an Schulen der Primarstufe und Förderschulen im Zuge von COVID-19 für 2,5 Monatefür den Zeitraum Februar 2021 bis Ende des Kindergarten- bzw. Schuljahres 2020/2021  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 29.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:05 Anlass: Sitzung
Raum: Veranstaltungssaal Kulturzentrum
Ort: Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne
2021/0690 Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesbetreuung (einschließlich) der Kindertagespflege und/oder im Rahmen des Offenen Ganztages an Schulen der Primarstufe und Förderschulen im Zuge von COVID-19 für 2,5 Monate für den Zeitraum Februar 2021 bis Ende des Kindergarten- bzw. Schuljahres 2020/2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:1. Andreas Kröger Tel.: 3460
2. Markus Gnörk Tel.: 3421
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Kröger, Andreas
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Frau Stadtvordnete Jelveh beantragt, den letzten Absatz des Beschlussvorschlags wie folgt zu ändern:

 

„ […] im Zeitraum vom 01. Februar 2021 bis 15. April 2021 für insgesamt 2,5 Monate auszusetzen.“

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda lässt über den Änderungsantrag zuerst abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

FDP

WfH

Piraten

UB

OB

dafür:

12

-

-

8

3

-

-

-

1

-

-

dagegen:

45

26

10

-

-

3

2

2

-

1

1

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

 

Somit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungs-entgelten auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

-          Angebote zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,

 

-          Angebote zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,

 

-          Angebote gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)

 

im Zeitraum vom 01. Februar 2021 bis 31.07.2021 für insgesamt 2,5 Monate auszusetzen. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.     


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

FDP

WfH

Piraten

UB

OB

dafür:

57

26

10

8

3

3

2

2

1

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung: