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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Bürgeranliegen Online erledigen  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 41.3
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 29.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:05 Anlass: Sitzung
Raum: Veranstaltungssaal Kulturzentrum
Ort: Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne
2021/0674 Anfrage: Bürgeranliegen Online erledigen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Wind, Lars
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Viele Bürgerinnen und Bürger beschweren sich seit längerer Zeit darüber, dass die Bürgerzentren in Herne und Wanne-Eickel unzureichend erreichbar seien. Ein Anliegen persönlich vorzutragen gestaltet sich äerst schwierig und auch die Terminvergabe ist seit längerer Zeit ein Ärgernis und stellt viele Bürgerinnen und Bürger vor Probleme. Die telefonische Erreichbarkeit über die Allgemeine Telefonnummer ist nur in einem gewissen Zeitfenster möglich, Viele Bürgerinnen  und Bürger berichten auch darüber, dass es auch in diesen Zeiten fast unmöglich ist einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin zu erreichen.

Gerade in diesen schwierigen Zeiten hilft es dann enorm, wenn man sein Anliegen bequem Online von Zuhause erledigen kann. Es schützt die Mitarbeiter und spart Ressourcen.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1.  

Wie viele Anliegen können die Bürgerinnen und Bürger bereits von Zuhause erledigen?

Die Frage bezieht sich auf die Bürgerzentren sowie das Straßenverkehrsamt.

 

2.

Welche noch nicht?

 

3.

Sind während der Corona-Pandemie Anliegen hinzugekommen, die die Bürgerinnen und Bürger nun Online erledigen können?


 

4.

Was plant die Stadt in Zukunft um die Möglichkeiten sein Anliegen Online zu erledigen auszubauen?

 

 5.

 Gibt es einen Aufgabenkatalog für die Digitalisierung von Bürgerdiensten?

 Wenn ja, welche weiteren Schritte erfolgen alschstes?

 

 6.

 Welche Bürgerdienste lassen sich nicht digitalisieren?  

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Für das Einwohnermeldeamt sind folgende Dienstleistungen online bereitgestellt:

 

 Meldebescheinigung, Lebensbescheinigung, Führungszeugnis und Gewerbezentral-registerauskunft. Hierzu müssen auf der Homepage des Einwohnermeldeamtes ver-fügbare Formulare ausgefüllt und online zurück gesendet werden. Notwendige Do-kumente und der Nachweis über die eingezahlten Gebühren können ebenfalls online übersandt werden. Zurzeit besteht noch keine Online Zahlmöglichkeit.

 

Für das Straßenverkehrsamt sind folgende Dienstleistungen online verfügbar:

 

 Außerbetriebsetzung (Privatpersonen und Firmenfahrzeuge)

 

 Neuzulassung, Änderung der Anschrift, Umschreibung innerhalb von Herne, Um-schreibung von außerhalb nach Herne, Wiederzulassung von zuvor außer Betrieb gesetzten Herner Fahrzeugen (nur für Privatpersonen, keine Firmenzulassungen)

 

[die o.g. Dienstleistungen gelten für Fahrzeuge mit einem Zulassungsdatum ab dem 01.01.2015 und sind auch online bezahlbar]

 

Zu Frage 2:

Einwohnermeldeamt:

 

 Wohnsitzmeldungen, Auskünfte aus dem Melderegister

Straßenverkehrsamt:

 

Straßenverkehrsamt

 Online-Dienste für das Fahrerlaubniswesen, Zulassungen auf Firmen. Mit Einführung der nächsten Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung (iKFZ Stufe 4) sollen diese Online-Dienste realisiert werden. Hiervon profitieren insbesondere Unterneh-men.

 

Zu Frage 3:

Einwohnermeldeamt:

 

 Die unter Punkt 1 genannten Dienstleistungen sind während der Corona-Pandemie bereitgestellt worden (um Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren).

 

Straßenverkehrsamt:

 Bis jetzt sind online keine neuen Dienstleistungen verfügbar, jedoch wurde die posta-lische Beantragung von Schwerbehindertenparkausweisen ermöglicht.

 

Zu Frage 4:

Die Stadt Herne plant noch in diesem Jahr (2021) das Online Service Portal der Stadt Herne einzuführen. Hier können Bürger*innen bestimmte Dienstleistungen direkt online beantragen und auch die Gebühr online entrichten.

 

Zu Frage 5:

Als übergeordneter „Aufgabenkatalog“ fungiert das Online Zugangsgesetz (OZG).

 

Sobald das Online Service Portal bereitsteht, werden nach und nach bestimmte Dienstleis-tungen online bereitgestellt, um es den Bürger*innen zu ermöglichen, ihre Anliegen online zu erledigen. Für den Bereich des Einwohnermeldeamtes werden zunächst die unter Ziffer 1 genannten Dienstleistungen komplett online abgewickelt. Das bedeutet, dass der gesamte Prozess einschließlich der Bezahlfunktion abgebildet wird, ohne das die Bürger*innen zu-sätzliche Anlagen oder Überweisungsnachweise hochladen müssen. Für die Realisierung weiterer Schritte ist die Stadt Herne auf die Prozesse der Verfahrenshersteller angewiesen. Mit Blick auf die Umsetzung des OZG (Ende 2022) wird es jedoch eine Vielzahl an Prozessen im Laufe des nächsten Jahres geben, die bereitgestellt werden (z.B. elektronische Wohnsitzmeldung).

 

Zu Frage 6:

Dienstleistungen, die nach jetziger Gesetzeslage eine persönliche Vorsprache voraussetzen, können nicht digitalisiert werden. Ein Beispiel hierfür wäre die Beantragung eines Personal-ausweises oder Reisepasses, da zum einen die persönliche Vorsprache bei der Beantragung vorliegen muss und bei der Beantragung die Fingerabdrücke abzunehmen sind.