Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Bericht des Kämmerers über die aktuelle Haushaltssituation - mündlich -  

des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 17.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:36 Anlass: Sitzung
Raum: Volkshaus Röhlinghausen
Ort: Am Alten Hof 28, 44651 Herne
 
Beschluss


A. Entwicklung des Haushalts 2021

-          Verweis auf TOP 3 „Haushaltswirtschaftliche Unterrichtung des Rates; mögliche finanzwirtschaftliche Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Stadt Herne (3. Fortschreibung)“

 

 

B. Haushaltssicherungskonzept

-          Ende 2021 läuft Stärkungspaktgesetz aus

-          im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbart: Übergang zu kommunaler Kredithilfe; augenscheinlich nicht in Planung

-          stattdessen Veröffentlichung eines Erlasses des MHKBG an die Kommunalaufsichten zum Umgang mit überschuldeten Kommunen ab 2022

-          Verpflichtung zur Erstellung eines HSK

-          Genehmigungsvoraussetzung: Haushaltsausgleich in allen Planjahren (Planjahr und mittelfristiger Finanzplanungszeitraum); hilfsweise: einzelne Jahresdefizite im Planungszeitraum möglich, wenn Summe aller Planergebnisse positiv ist und damit ein Abbau der Überschuldung insgesamt dargestellt werden kann (noch klärungsbedürftig).

-          Zielerreichung für Herne eine große Herausforderung, da unabhängig von der Corona-Pandemie eine Verschlechterung der allgemeinen örtlichen Rahmenbedingungen festzustellen ist (siehe Punkt E.)

 

 

C. Änderung des NKF-CIG NRW

-          Letztlich verfolgt das Land NRW mit den Veränderungen zwar „nur lediglich“ das Ziel, dass die bekannten Regeln auch im kommenden Plan- und Bewirtschaftungsverfahren so anwendbar sein sollen, wie es für die Haushaltsjahre 2020/2021 der Fall ist.

-          Für Herne ist es aber eminent wichtig, dass rechtlich sicher geregelt ist, dass z.B. eine Isolierung von covidbedingten Haushaltsschäden auch im erstmals zu planenden Jahr 2025 möglich ist. Bei wörtlicher Auslegung des Referentenentwurfs ist das so. Gleichwohl gibt es in anderen NRW-Kommunen andere Interpretationen, die keine Ausweitung auf 2025 sehen. Hier muss das MHKBG im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens noch eine Klarstellung herbeiführen.

 

 

D. Flüchtlingsfinanzierung

-          Veröffentlichung des Referentenentwurfes des Gesetzes zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und zu Ausgleichszahlungen für geduldete Personen am 28.4.21 durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

-          Umsetzung der mit den kommunalen Spitzenverbänden im Dez. 2020 getroffenen Vereinbarungen:

 Insbesondere Anhebung FlüAG-Pauschale auf 13.500 € für kreisfreie Städte, Einführung einer Pauschale für Geduldete von 12.000 €, Einmalzahlungen in 2021+2022 von jeweils 175 Mio. € sowie 2023+2024 von jeweils 100 Mio. €

-          Inkrafttreten des Gesetzes rückwirkend zum 1.1.2021

 

 

E. Planverfahren 2022

-          Einbringung des Entwurfes in den Rat plangemäß für den 7.9.2021 vorgesehen

-          Verfahren zur Planwertermittlung läuft, daher jetzt noch nicht möglich, Planergebnisse zu nennen.

-          Es zeichnet sich aber ab, dass Erzielung des Haushaltsausgleichs trotz Isolierungsmöglichkeiten eine sehr große Herausforderung wird.

-          Negative Entwicklungen ergeben sich insbesondere:

-          im Beteiligungsbereich mit Zuschusserfordernissen und reduzierten Ausschüttungserwartungen

-          durch höhere Aufwendungen im Sozialetat (vor allem wirtschaftl. Jugendhilfe und Übernahme KdU)

-          durch höhere Personalaufwendungen infolge Leistungsausbau der Stadt (insb. Kita-bereich)

-          Durch diese negativen Entwicklungen zeichnen sind neue Haushaltslücken in Millionenhöhe ab. Um diese zu schließen, kann eine Erhöhung der Grundsteuer B als ein möglicher Lösungsbaustein nicht ausgeschlossen werden.

 

 

F. Statistische Daten

-          Angaben zum Kreditportfolio per 31.05.2021

-          Durchschnittsverzinsung:

Gesamt:   1,25 %

Investitionskredite:  2,18 %

Kassenkredite:  0,85 %

 

  Der Stand der Kassenkredite zum 31.05.2021 betrug rd. 522 Mio. €.