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Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 22
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 16.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
 
Beschluss


Herr Bezirksbürgermeister Grunert weist auf die beiden Veranstaltungen (Spaziergang Orchideenwiese Voßnacken Samstag 16 Uhr/Gedenkfeier Grubenunglück Sonntag 11 Uhr Holthauser Friedhof) am kommenden Wochenende hin.

 

 

Herr Zywietz gibt folgende Mitteilung:

 

Tempo 30 Teilstück Mont-Cenis-Str ab Sodinger Straße

Beschluss der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen vom 24.03.2021

Vorlage-Nr. 2021/0274

 

Der Bitte der Bezirksvertretung Sodingen, zu prüfen, ob das Teilstück der Mont-Cenis-Straße von der Sodinger Straße Richtung Castrop bis zu den Hausnummern 393/394 als Tempo 30-Straße ausgewiesen werden kann, hat die Verwaltung entsprochen und den Sachverhalt erneut geprüft.

 

Folgendes Prüfergebnis kann durch den Fachbereich Öffentliche Ordnung mitgeteilt werden:

Von der Bahnhofstraße bis zur Sodinger Straße (Kreuzung am Volkspark) handelt es sich bei der Mont-Cenis-Straße um eine Gemeindestraße. Diese führt von der Fußgängerzone aus durch mehrere Tempo-30-Zonen und ist zwischen dem Hölkeskampring und der Gysen-bergstraße aufgrund von an der Straße gelegenen allgemeinbildenden Schulen und einer Kindertagesstätte als Tempo-30-Strecke ausgewiesen. Von der Sodinger Straße bis zur Stadtgrenze Castrop-Rauxel ist die Mont-Cenis-Straße als Landstraße (L657) klassifiziert und somit als eine Straße des überörtlichen Verkehrs einzustufen. Auf diesem Abschnitt befinden sich mehrere aneinander gereihte Tempo-30-Strecken, die in den Jahren 1986-89 ursprünglich zum Schutze querender Fußgänger*innen und als Folge sich häufender Ver-kehrsunfälle angeordnet wurden.

 

Aufgrund der baulichen Errichtung von Querungshilfen konnte der westliche Teil dieser Begrenzungsstrecke im Sinne der ÖPNV-Beschleunigung im Jahre 1991 verkürzt und deren Anfang auf die Höhe der Hausnummer 394 versetzt werden.

Seither besteht die Beschränkung in der heute vorliegenden Form.

Anträge zur Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit und der Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dem hier betroffenen Teilstück der Mont-Cenis-Straße aus den Jahren 2001 und 2002 mussten aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen abgelehnt werden.

 

Seitdem sind keine Veränderungen eingetreten, die eine andere Beurteilung der Situation zulassen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone darf sich nach § 45 Abs. 1c S. 2 StVO nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs erstrecken. Auf selbigen darf die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit gem. § 45 Abs. 9 S. 3 StVO nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung relevanter Rechtsgüter erheblich übersteigt (sog. qualifizierte Gefah-renlage). Diese kann beispielweise in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingten Einflüssen oder dem Vorliegen einer Unfallhäufungsstelle begründet sein.

Durch das Fehlen einer separaten Radverkehrsanlage, die Vergrößerung des ALDI-Marktes oder das ordnungswidrige Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer*innen kann auf dem be-troffenen Teilstück jedoch keine derartige Gefahrenlage erkannt werden. Im Bezug auf die Verkehrssicherheit sind keine Auffälligkeiten festzustellen. ALDI-Kunden, die das ÖPNV-Angebot nutzen und aufgrund der Lage der Bushaltestelle die Mont-Cenis-Straße queren müssen, können in zumutbarer Entfernung die Lichtzeichenanlage an der Sodinger Straße nutzen. Begrenzungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf anderen Abschnitten der

Mont-Cenis-Straße begründen ebenso kein Erfordernis der vorgeschlagenen Tempo-30-Regelung.

 

Auch seit dem 24.03.2021 hat sich an der in Rede stehenden Örtlichkeit keine qualifizierte Gefahrenlage entwickelt. Eine Begrenzung der zulässigen Höchtgeschwindigkeit auf dem benannten Teilstück von der Sodinger Straße bis zur Mont-Cenis Straße 394 ist aus

straßenverkehrsrechtlichen Gründen daher trotz erneuter Prüfung immer noch nicht möglich.

 

 

Herr Gresch gibt folgende Mitteilung:

 

Siedlung Eichenforst

 

Anfrage: Benutzung der Zufahrt Eichenforst des SPD-Fraktionsvorsitzenden Herrn Ernst Schilla vom 21.01.2021

BV Sodingen vom 03.02.2021, Vorlage-Nr.: 2021/0087

 

Wie in der Bezirksvertretung Sodingen am 03.02.2021 bei oben genannter Vorlage zugesagt, teilt der Fachbereich Tiefbau und Verkehr Folgendes mit:

Nach einem gemeinsamen Ortstermin zwischen den Fachbereichen 53, 44 und der entsorgung Herne werden folgende Anpassungen vorgenommen, um eine Durchfahrt von Müllfahrzeuge zu gewährleisten:

-          Die Schranken werden weiter nach außen in den Bordverlauf versetzt.

-          Die Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 325 (Verkehrsberuhigter Bereich) wird aus dem Lichtraumprofil des Müllfahrzeugs versetzt.

-          Das absolute Halteverbot, welches für ein Wenden des Müllfahrzeugs im Lotsenweg notwendig war, wird entfernt, da die Möglichkeit der Durchfahrt nun gegeben ist.