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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Parkplätze Hordeler Straße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 13
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 10.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Volkshaus Röhlinghausen
Ort: Am Alten Hof 28, 44651 Herne
2021/0563 Anfrage: Parkplätze Hordeler Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Hoppe, Jascha Alexander
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Beteiligt:FB 44 - Öffentliche Ordnung
Bearbeiter/-in: Gdanietz, Thimo   
 
Beschluss


Sachverhalt:

 

Seit einigen Wochen haben sich die Parkmöglichkeiten auf der Hordeler Straße, auf Höhe des Evangelischen Krankenhauses, geändert. Vor der Änderung war das Parken je Straßenseite nur halbmonatlich möglich bzw. halbmonatlich als eingeschränktes Halteverbot ausgeschildert. Dies wurde nun so abgeändert, dass das Parken auf der Straßenseite mit geraden Hausnummern nun jederzeit gestattet ist und auf der Seite mit ungeraden Hausnummern ein eingeschränktes Halteverbot besteht.

Gerne hätten wir folgende Fragestellung in persönlichem Austausch mit dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr geklärt, jedoch reagierte der Fachbereich bisher nicht auf eine diesbezügliche Kontaktaufnahme.

 

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:


1. Wieso kam es zu der Umgestaltung der Parkplatznutzung auf dem genannten Teilstück der Hordeler Straße?

2. Welchen Einfluss hat die Umgestaltung der Parkplatznutzung auf die angestrebte Umbaumaßnahme der Edmund-Weber-Straße?

 

Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

An der Hordeler Straße war von den Hausnummern 13 - 5 und 6 - 18 jeweils eine einge-schränkte Haltverbotstrecke mit dem Zusatz der alternierenden Monatshälfte angeordnet. Bedingt durch starke Verwitterungserscheinungen hätten diese Zusatzzeichen erneuert wer-den müssen. Diese sind mit der heutigen Rechtslage jedoch nicht mehr vereinbar, sodass eine regelkonforme Situation geschaffen werden musste. Aufgrund der Straßenbreite die Aufrechterhaltung eines Haltverbotes zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs jedoch weiterhin nötig. Daher wurde nach Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger und der Poli-zei am 02.02.2021 die Anordnung getroffen, an der Hordeler Straße 6 bis 18 die Zeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot) und Zusatzzeichen (Angabe der Monatshälfte) und von der Hordeler Straße 13 bis 5 die Zusatzzeichen mit der Angabe der Monatshälften zu entfernen.

 

Zu Frage 2:

Die Änderung der Verkehrsbeschilderung erfolgte ausschließlich aus den vorgenannten Gründen und hat auf die angestrebte Umbaumaßnahme der Edmund-Weber-Straße keiner-lei Einfluss.