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Auszug - Mobilitätskonzept für die Cranger Kirmes  

des Ausschusses für Digitalisierung, Infrastruktur und Mobilität
TOP: Ö 24.5
Gremium: Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 01.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Volkshaus Röhlinghausen
Ort: Am Alten Hof 28, 44651 Herne
2021/0541 Mobilitätskonzept für die Cranger Kirmes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Michael Zyweck
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Auch wenn die Cranger Kirmes in 2021 nicht stattfinden wird, haben die letzten Jahre verdeutlicht, dass im zeitlichen und räumlichen Umfeld zur Kirmes und auch zum Weihnachtszauber in dieser Zeit Verkehrsprobleme festzustellen sind. So gibt es beispielsweise keine ausreichenden P+R Relationen, welche mit Shuttle Bussen bedient werden. Zudem hat der Radverkehr enorm zugenommen. Allerdings sind nur bedingt sichere Radabstellanlagen während der Kirmes vorhanden. Auch fehlen ausreichende Beschilderungen für den Radverkehr.  Die Stadt Herne hat über ein Förderprogramm ein Mobilitätskonzept für die Cranger Kirmes erstellen lassen

Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche der vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept für die Cranger Kirmes plant die Verwaltung umzusetzen?

2. Nach welcher Priorisierung wird vorgegangen?

3. Welche Finanzierungsmöglichkeiten sind vorhanden? Gibt es ggf. Gegenfinanzierungsmöglichkeiten?

 

Antwort:

 

1. Welche der vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept für die Cranger

Kirmes plant die Verwaltung umzusetzen?

 

Grundsätzlich ist die Umsetzung aller im Mobilitätskonzept vorgestellten Maßnahmen in

Abhängigkeit der Akzeptanz aller Beteiligten denkbar. Nach heutiger Einschätzung sind

Maßnahmen wie die Einführung eines neuen P&R-Parkplatzes, der Ausbau von

Radabstellanlagen, eine Stärkung des fußläufigen Verkehrs sowie ein einheitliches

Parkkonzept zeitnah realistisch. Auch die Ausweitung von Sharing-Angeboten und die

Intensivierung der Zusammenarbeit mit anbietenden Firmen ist geplant.

Hingegen sind Maßnahmen wie die freie Nutzung des ÖPNV, Wassertaxis, Kontingentierung

von Parkplätzen oder Transport von Fahrgeschäften via Schiene, aus heutiger Sicht eher

schwer umzusetzen.

Letztlich müssen die Maßnahmen anhand des jeweiligen Umsetzungshorizonts kategorisiert

werden. Insoweit ergibt sich u.a. Priorisierung:

 

2. Nach welcher Priorisierung wird vorgegangen?

 

Neben den Entscheidungsfaktoren des zeitlichen und finanziellen Aufwands, ergibt sich eine

Priorisierung nach der zeitlichen Realisierung der Maßnahmen. Diese wird wie folgt

vorgenommen:

1. Ausbau/Anpassung des P&R-Angebots

2. Ausbau des Angebots für Radabstellanlagen

3. Ausweitung Sharing-Modelle

4. Weitere Öffentlichkeitsarbeit

5. Individuelle Mobilitätsberatung

6. Anbindung des Hauptbahnhofs Wanne-Eickel

7. Pop-Up Protected Bike Lanes

8. Parkleitsystem

9. Einheitliches Parkraumkonzept inkl. digitalisiertes und intelligentes Parken

10. Kirmesbezogene ÖPNV-Tickets

11. Heerstraße als Einbahnstraße (inkl. Busspur)

12. Wassertaxis

13. Transport von Fahrgeschäften per Schiene

31. Mai 2021

 

Die oben genannte Auflistung versteht sich jedoch nicht als starres Konstrukt, sondern ist

den individuellen Abstimmungen mit den beteiligten Anwohner*innen, Firmen, Behörden und

Schausteller*innen unterworfen. Insoweit können sich im Rahmen der Prüfung und

Umsetzung Änderungen ergeben – insbesondere dann, wenn es einen möglichen

Qualitätsverlust für den Besuch der Veranstaltung bedeuten könnte.

 

3. Welche Finanzierungsmöglichkeiten sind vorhanden? Gibt es ggf.

Gegenfinanzierungsmöglichkeiten?

 

Bisher sind keine Fördermöglichkeiten bekannt. Diese werden aber verwaltungsintern

fortlaufend geprüft und, soweit möglich, beantragt. Im Übrigen sei erwähnt, dass die

Organisationsstruktur zur Durchführung der Cranger Kirmes als sogenannter „Betrieb

gewerblicher Art“ geführt wird. Insoweit belasten die Durchführung der Maßnahmen nicht

den städtischen Haushalt, sondern über Entgelte die Teilnehmer*innen der Cranger Kirmes.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden massiven

Einbußen der Schausteller-Branche scheint eine hohe Mehrbelastung jedoch äußerst

fragwürdig. Insoweit bietet es sich an, wie bisher auch, wirtschaftlich vernünftige

Investitionen zu tätigen, da diese gegenüber den Gebührenzahler*innen zu rechtfertigen

sind.