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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Pluto V  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 6
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Volkshaus Röhlinghausen
Ort: Am Alten Hof 28, 44651 Herne
2021/0305 Anfrage: Pluto V
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Wiesinger, Willibald
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Gdanietz, Thimo
 
Beschluss


Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung am 01.10.2020 hatte die SPD eine Anfrage zu Pluto V gestellt. Unter Punkt 5 dieser Anfrage wurde der Vorschlag der Anwohner vorgebracht, die Zufahrt der LKW nicht über die Bulmker und Heinrich-Imbusch-Str., sondern über die als Optelaak-Gelände bekannte Brache zu führen. Die Verwaltung sah in ihrer Antwort zwar diese alternative Möglichkeit, führte aber Gründe an, die dagegen sprächen. Zum einen könne der Vorhabenträger nicht nachträglich nach Inkrafttreten von Durchführungsvertrag und Bebauungsplan dazu angehalten werden. Zum zweiten bestünde erheblicher wirtschaftlicher und bautechnischer Mehraufwand. Drittens sei es aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber dem Neubaugebiet südwestlich der Bulmker Str. nicht nachvollziehbar.

Inzwischen haben mehrere Gespräche von Vertretern der SPD-Fraktion mit Anwohnern und dem Vorhabenträger stattgefunden. Die Erkenntnisse aus diesen Gesprächen lassen die Argumente der Verwaltung in neuem Licht erscheinen. So bekundete der Vertreter des Vorhabenträgers bei einem Ortstermin durchaus Interesse an einer Erschließung über das Optelaak-Gelände. Wirtschaftlicher und bautechnischer Mehraufwand wird nicht gesehen. Nach Auskunft von seit langem dort wohnenden Bürgern wurde dort Straßenschotter aus Hochofenschlacke produziert. Diese liegt hochverdichtet und meterdick im Bereich des vorhandenen Erschließungsweges und dürfte für Baustellenverkehr tragfähig sein. Das Argument der Gleichbehandlung, welches an sich schon fragwürdig ist, zieht hier nicht, da zur Zeit der Neubauten südwestlich der Bulmker Str. zwischen diesem Baugebiet und dem Optelaak-Gelände sich das in privater Hand befindliche Gelände der Fa. Langner befand. Heute ist es im Besitz der Stadt Herne.

Unter Würdigung dieser Argumente sollte einer Entscheidung, die Baustellenzufahrt nicht über die beengten Straßen (Bulmker Str. und Heinrich-Imbusch-Str.), sondern über das Optelaak-Gelände zu führen, nichts mehr im Wege stehen. Zu beachten ist auch, dass allein schon durch den Abtransport von ca. 1000 Kubikmeter Boden ein erheblicher Schwerlastverkehr entstehen wird.

 

Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ergibt sich für die Verwaltung durch die gen. Gründe eine andere Sichtweise zum Thema Baustellenzufahrt?
  2. Wäre die Verwaltung bereit, mit dem Vorhabenträger Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel eine Zufahrt über das Optelaak-Gelände zu führen?

 

Die Verwaltung gibt dazu Folgendes zu Protokoll:

 

Zu 1.:

Grundsätzlich nicht. Alle drei ursprünglich von der Verwaltung aufgeführten Gründe - fehlende Verpflichtungsmöglichkeiten des Vorhabenträgers im Nachhinein, erheblicher wirtschaftlicher wie bautechnischer Mehraufwand und Gleichbehandlungsgrundsatz - werden fachlich und sachlich nicht abweichend bewertet. Im Übrigen bestehen nach Rücksprache mit dem FB 22/2 Liegenschaftsmanagement zusätzliche Bedenken, da sich im Falle einer Nutzung der Optelaak-Fläche für die Baustellenzufahrt vermeidbare weitere Risiken bezüglich der Verkehrssicherungspflicht und Haftungsfragen ergeben würden.

 

Zu 2.:

Natürlich wäre die Verwaltung dazu bereit, wenn sie dazu aufgefordert würde.