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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Grüngebiet Heinrich-Kämpchen-Straße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 18
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Volkshaus Röhlinghausen
Ort: Am Alten Hof 28, 44651 Herne
2021/0299 Anfrage: Grüngebiet Heinrich-Kämpchen-Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Gers, Heinz
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Beteiligt:FB 55 - Stadtgrün
Bearbeiter/-in: Gdanietz, Thimo   
 
Beschluss


Sachverhalt:

 

Auf der Fläche zwischen Heinrich-Kämpchen-Straße, Tiefenbruchstraße und Görresstraße stand bisher Gehölz (Sträucher, kleine und größere Bäume…). Weiterhin hatte sich dort Unrat (Sperrmüll und sonstiger Müll) angesammelt. 

Im Februar wurden Teile gerodet und gesäubert.

Am Rande der gerodeten Fläche, grenzend zu den Grundstücken Tiefenbruchstraße liegt immer noch Sperrmüll, Autoreifen, Plastik etc.

Die Eigentümergemeinschaft Heinrich-Kämpchen-Straße wurde vor einiger Zeit  über Pläne für  eine Bebauung dieser baumbestandenen Fläche informiert.

In der Nachbarschaft (Anwohner aller 3 Straßen) herrscht Unmut über Unklarheit und mangelnder Beteiligung an einer möglichen Planung, sowie immer noch vorhandener Verschmutzung durch Müll und Sperrmüll.

Hierzu wird die Verwaltung gebeten folgende Fragen zu beantworten 

  1. Wer ist für die Rodung und Säuberung zuständig?

 

  1. Warum sind nicht alle Flächen (bis hin zu den Grundstücken Tiefenbruchstr. 15,17,19,21 und 23 von Sperrmüll und Unrat gesäubert worden?
  2. Welche Anfragen oder Pläne für eine weitere Nutzung oder Bebauung liegen für das Gelände vor?

 

  1. Wurden bereits Anträge zur Nutzung oder Bebauung der genannten Fläche gestellt?

 

  1. Wann würde die Verwaltung die Bezirksvertretung über evtl. Pläne informieren?

 

Die Verwaltung gibt dazu Folgendes zu Protokoll:

 

Zu 1.:

Für die Rodung und Säuberung ist der Eigentümer der Fläche verantwortlich.

 

Zu 2.:

Am 19.01.21 ging eine Beschwerde über Verunreinigungen im kleinen Waldstück Tiefenbruchstraße / Heinrich-Kämpchen-Straße im Fachbereich Umwelt und Stadtplanung ein.

Der Eigentümer wurde mit Anhörung aufgefordert, das Grundstück zu reinigen.

Der zuständige Sachbearbeiter meldete sich daraufhin telefonisch und teilte mit, dass die

Fläche gerodet und die Abfälle größtenteils entsorgt wurden. Mit Rücksicht auf die Anwohner wurde die angrenzende Fläche zu den Häusern nicht gerodet. Nachdem erneut bezüglich der Abfallablagerungen Beschwerden eingingen, ist eine weitere Reinigung der Fläche erfolgt.

 

Zu 3.:

Es liegt ein Vorentwurf des Grundstückseigentümers zur Abstimmung der Realisierbarkeit einer Bebauung mit Einfamilien-Reihenhäusern vor.

 

Zu 4.:

Für eine Teilfläche des in Rede stehenden Areals wurde im Jahr 2015 eine Bauvoranfrage eingereicht, die am 21.09.2015 positiv beschieden wurde. Die Geltungsdauer des Vorbescheids wurde letztmalig im Dezember 2020 verlängert.

 

Zu 5.:

Sobald ein zwischen Verwaltung und Grundstückseigentümer abgestimmtes Bebauungskonzept vorliegt, wird eine Information der Bezirksvertretung erfolgen.