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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Reifendeponie Industriestraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 21
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 24.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2021/0288 Anfrage: Reifendeponie Industriestraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Schilla, Ernst
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:
An der Industriestraße ist mit Eröffnung eines Gewerbebetriebs eine Reifendeponie entstanden. Insbesondere die Lagerung auf einer unbefestigten Fläche wirft Fragen auf. Bei einer gleichartigen Lagerung in einem Reifenlager in Gelsenkirchen ist es aktuell zu einem folgenschweren Brand mit erheblichen Umweltbelastungen gekommen.

 

1. 

Ist der Verwaltung dieser Zustand an der Industriestraße bekannt?

 

2. 

Welches Gewerbe ist dort angemeldet?

 

3. 

Ist eine offene Lagerung überhaupt genehmigungsfähig?

 

4. 

War die offene Lagerung vom Betreiber angemeldet worden?

 

5. 

Sind alle feuerwehr- und umweltrechtlichen Bedingungen vor der Genehmigung  geprüft worden?  Wenn die Deponie genehmigt ist, welche Ämter waren bei der Erteilung der Gewerbezulassung eingebunden?

 

6. 

Wann hat die letzte Überprüfung von welchem Fachbereich stattgefunden?

 

 

Zu Frage 1:

 

Die Verwaltung wurde erstmals durch eine Bürgerbeschwerde am 06.12.2020 auf die Situation an der Industriestraße 22 aufmerksam.  Aufgrund dieser Beschwerde führte der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung am 11. Dezember eine Standortbegehung durch.

Bei der Begehung konnten sperrmüllähnliche Abfälle festgestellt werden. Die Ablagerung der Reifen wurde in Augenschein genommen und dokumentiert. Der Fachbereich Öffentliche Ordnung wurde von der offensichtlich kürzlich erfolgten Errichtung des Gewerbebetriebs informiert (zwecks Prüfung der Gewerbeanmeldung). Die  Feuerwehr wurde eingeschaltet und um Prüfung der feuerschutzrechtlichen Belange gebeten (Zulässigkeit der Lagerung von Reifen).

 

Ein weiterer Standorttermin des Fachbereichs Umwelt und Stadtplanung fand am 28.01.2021 statt. Dabei konnte der Betriebsinhaber einen mit ‘Entsorgung Herne‘ vereinbarten Sperrmülltermin nachweisen; die am 11.12.20 festgestellten sperrmüllartigen Gegenstände waren zusammengeführt worden und standen zur Abholung bereit.

 

Die zum jetzigen Betrieb gehörenden Reifen sollten, da sie für den Verkauf vorgesehen sind, soweit dies räumlich möglich sei, in das Innere der zum Grundstück gehörenden Halle verbracht werden und die vor der Halle lagernden Reifen durch Verkäufe merklich reduziert werden.

 

Bei einem weiteren Ortstermin am 04.03.2021 konnte keine wesentliche Verbesserung der Grundstückssituation festgestellt werden. Der Betrieb wurde daher angehalten, innerhalb der nächsten 4 Wochen, die im Außenbereich lagernden Reifen sicher und ordentlicher zu lagern und die Reifenmenge möglichst zu reduzieren.

 

 

Zu Frage 2:

 

Zum 01.12.2020 wurde an dem Standort eine Kfz-Aufbereitung sowie der Einzelhandel mit Reifen sowie Felgenaufbereitung und Kfz-Handel angemeldet. Die Anmeldung erfolgte aufgrund einer Betriebsverlegung.

 

 

Zu Frage 3:

 

Grundsätzlich kann in einem Industriegebiet für Feststoffe, die kein Gefahrgut darstellen, ein Lagerplatz von bis zu 300 m² genehmigungsfrei eingerichtet werden (§ 62 Absatz Nr. 14 b BauONRW). Die Feuerwehr hat bereits im Dezember eine Gefahrenbeurteilung durchgeführt und keinen Anhaltspunkt für ein Verbot des Lagers festgestellt.

 

 

Zu Frage 4:

 

Nein.

 

 

Zu Frage 5:

 

Die Betriebsverlegung (Ummeldung) erfolgte beim Fachbereich Öffentliche Ordnung (Gewerbemeldestelle). 

 

 

Zu Frage 6:

 

Der letzte Standorttermin fand am 17.03.2021 seitens des Fachbereichs Umwelt und Stadtplanung statt aufgrund einer geplanten Begehung mit dem Grundstückseigentümer statt. Insgesamt konnte festgestellt werden, dass nunmehr mit weiteren Aufräumarbeiten begonnen hat. Um den hierbei erzielten Fortschritt beurteilen zu können, wird eine weitere Standortbegehung für die erste Aprilwoche eingeplant.