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Ratsinformationssystem

Auszug - Vorschlag: Sachstand Radweg Sodinger Straße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 12
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 24.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2021/0275 Vorschlag: Sachstand Radweg Sodinger Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorschlag Formular
Verfasser:Grüne Fraktion Sodingen
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Herr Sternemann gibt folgenden Sachstandsbericht:

 

Die Sodinger Straße (L 657) befindet sich auf dem in Rede stehenden Abschnitt zwischen Hölkeskampring und Gerther Straße als so genannte „freie Strecke“ in der Baulast des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Bochum. Dieser hat vor ein paar Jahren die Verwaltung darüber informiert, den Abschnitt auf Grund des Fahrbahnzustandes erneuern zu wollen.

 

Die Verwaltung hat in den entsprechenden Abstimmungen angeregt, den in Rede stehenden Abschnitt über die Fahrbahn hinaus auch in den Nebenanlagen zu erneuern mit dem Ziel, eine durchgängige Radverkehrsanlage anzulegen. Dieser Anregung konnte sich der Landesbetrieb anschließen und hat in Abstimmung mit der Verwaltung die Planungen fortgeschrieben.

 

Darüber hinaus konnte vereinbart werden, dass sich der Landesbetrieb für den Abschnitt zwischen Gerther Straße und Mont-Cenis-Straße (Ost) an den Ausbaukosten beteiligt, sofern die Stadt Herne die Planung und Ausführung für diesen Abschnitt übernimmt.

 

Der aktuelle Planungsstand wurde in der ersten Sitzung der Projektgruppe Radverkehr im Jahr 2021 vorgestellt und von ihr ausdrücklich begrüßt. Wie vereinbart wird die Verwaltung die darin kommunizieren Anregungen aufgreifen und in die weiteren Abstimmungen mit dem Landesbetrieb einbringen. Dabei werden dann auch Art und Weise sowie Zeitpunkt einer gemeinsamen Präsentation des fortgeschriebenen Planungsstandes in der BV Sodingen abgestimmt.

 

Eine protected-bikelane wird dabei aller Voraussicht nach keine Berücksichtigung finden können, da sich zum einen die dafür benötigten Flächen nicht im Eigentum des Landes oder der Stadt Herne befinden. Zum anderen handelt es sich bei dieser Form der Radverkehrsführung um keine Regelbauweise, was den Planungsgrundsätzen des Landesbetriebes widerspricht. Der aktuell im Raum stehende durchgängige Radfahrstreifen, wie er beispielsweise schon auf der nördlichen Fahrbahn zwischen Hölkeskampring und Mont-Cenis-Straße (West) vorhanden ist, wird dagegen vom Landesbetrieb begrüßt und in seinen Planung bestmöglich berücksichtigt.