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Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung  

des Ausschusses für Digitalisierung, Infrastruktur und Mobilität
TOP: Ö 20
Gremium: Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 23.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Volkshaus Röhlinghausen
Ort: Am Alten Hof 28, 44651 Herne
 
Beschluss


Die Verwaltung teilt Folgendes mit:

 

Ergänzung des Nahverkehrsplans Teil A der Stadt Herne um das Themenfeld „Barrie-refreiheit“:

 

Die Verwaltung befindet sich derzeit im Prozess zur Ergänzung des Nahverkehrsplans Teil A der Stadt Herne um das Themenfeld „Barrierefreiheit“. Hintergrund ist, dass das Personenbeförderungsgesetz in der aktuellen Fassung in § 8 Abs. 3, mit Gültigkeit ab dem 01.01.2013, für die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen vorsieht, dass die Nutzung des ÖPNV bis zum 01. Januar 2022 vollständig barrierefrei ist. Um dieser Frist gerecht zu werden, ist der Nahverkehrsplan (NVP) fortzuschreiben. Ziel ist es, erforderliche Maßnahmen zu definieren, Ausnahmen konkret zu benennen und zu begründen sowie Aussagen über zeitliche Vorgaben zu treffen. Es werden all-gemeine Standards definiert, aber nicht das Linienangebot oder konkrete Haltestellen betrachtet. Der aktuell gültige NVP der Stadt Herne regelt dies bisher in nicht ausreichendem Umfang. Daher ist eine kurzfristige Ergänzung des NVP – Teil A notwendig um dieser Verpflichtung nachzukommen. Die Ergänzung hat bis zum 01.01.2022 zu erfolgen.

 

Die erforderlichen Abstimmungen mit den Betroffenen, den Verkehrsunternehmen, den Nachbarkommunen und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr sind gestartet. Die vorbereitenden Abstimmungen sind abgeschlossen und werden als Entwurf derzeit in das offizielle Anhörungsverfahren gegeben. Im Sitzungsblock August/September 2021 ist eine Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien geplant.

 

Sachstandbericht zur Einrichtung weiterer Parkraumbewirtschaftungszonen im Herner Stadtgebiet:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hatte, mit Beschluss vom 30.10.2014, die Verwaltung beauftragt, für das gesamte Herner Stadtgebiet zu prüfen, welche Einzelstandor-te und Quartiere grundsätzlich zur Erarbeitung von Parkraumkonzepten sinnvoll sind. Dabei sollten bereits bestehende Parkraumbewirtschaftungskonzepte auf ihre Aktualität geprüft und insbesondere die Möglichkeit von Sonderparkberechtigungen für Bewohner („Bewohnerpar-ken“) bei den Überlegungen einbezogen werden.

 

In einer ersten Analyse wurden Gebiete/Bereiche in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Öffentliche Ordnung festgestellt, für die auf Grundlage einer detaillierten Parkraumuntersu-chung Handlungsempfehlungen für die bürgerschaftlichen Gremien entwickelt werden sollen. Erste Ergebnisse der Analyse sowie ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise wurden im September und Oktober 2015 (Vorlage 2015/0568) dem Ausschuss für Planung und Stadt-entwicklung und den einzelnen Bezirksvertretungen vorgestellt.

 

Mit Ratsbeschluss vom 05.11.2019 wurde dann die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaf-tungszone im Ortsteil Herne-Süd auf den Weg gebracht. Zur Einrichtung weiterer Parkraum-bewirtschaftungszonen sollten die Erfahrungen aus der Umsetzung in Herne-Süd abgewartet werden. Die Zone in Herne Süd wurde im November 2020 in Betrieb genommen.

 

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus 2015 und der aktuellen Entwicklungen im Stadt-gebiet, hat die Verwaltung nun weitere potentielle Handlungsbereiche eruiert, für die zunächst eine Bestandsanalyse zur Identifizierung möglicher Handlungsgrundlagen / -erfordernisse sinnvoll erscheint.

 

Nachfolgende Bereiche wurden festgelegt:

 

  • St. Anna-Hospital incl. Rheumaklinik
  • Evangelisches Krankenhaus an der Wiescherstraße
  • Schulkomplex Westring mit neuem Polizeigebäude incl. dem Bereich zwischen ZOB Herne / Bahnhofstraße / Bismarckstraße
  • „Widumer Höfe“
  • bestehende Zonen in Herne-Mitte und Wanne (Zonen A, B und C)

 

Die Verwaltung plant im Laufe des Jahres 2021, mit Unterstützung eines externen Ingeni-eurbüros, die Bestandssituation (z. B. Parkraumangebot- und nachfrage, Nutzungsüberlage-rung) in den vor genannten Bereichen analysieren zu lassen. Das Ergebnis dieser Be-standsanalyse soll die Grundlage für eine eventuell notwendige Prioritätenbildung zur Ein-richtung weiterer Parkraumbewirtschaftungszonen beziehungsweise zur Modifizierung der bestehenden Zonen bilden.