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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: "Blitzer"-Einsatz in Herne und Wanne-Eickel  

des Ausschusses für Digitalisierung, Infrastruktur und Mobilität
TOP: Ö 21.6
Gremium: Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 23.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Volkshaus Röhlinghausen
Ort: Am Alten Hof 28, 44651 Herne
2021/0165 Anfrage: "Blitzer"-Einsatz in Herne und Wanne-Eickel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Guido Grützmacher
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Das Schneechaos im Februar beweist erneut, dass der PKW das zuverlässigste Verkehrsmittel ist. Ohne die Kraftfahrzeuge ist die Mobilität der Menschen - insbesondere was den Berufsverkehr angeht - gerade in solchen Zeiten besonders eingeschränkt. Die AfD hat aber den Eindruck, dass auf allen politischen Ebenen ein systematischer Kampf gegen die Kraftfahrzeuge geführt wird. Schon seit Jahren werden die Autofahrer in allen Bereichen abkassiert.

Nach unserer Auffassung ist der Einsatz der ,,Blitzer" an Unfallschwerpunkten, besonderen Gefahrenpunkten und insbesondere im Rahmen der Schulwegsicherung wichtig und richtig.

Wir lehnen es aber ab, dass die ,,Blitzer" in den letzten Jahren vermehrt als Teil der Haushaltskonsolidierung eingesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund bittet die AfD-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. In Herne existieren derzeit drei stationäre ,,Blitzer". Sind weitere Anlagen geplant?

Wenn ja: An welchen Stellen? Was sind die Gründe für eine Errichtung dort?

  1. Über wie viele mobile ,,Blitzer" und PKW verfügt die Stadt derzeit? Ist es geplant, weitere mobile „Blitzer"-PKW anzuschaffen?
  2. Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen durch stationäre und mobile ,,Blitzer" seit dem Jahr 2000? Wie hat sich in diesem Zeitraum die Anzahl der stationären und mobilen ,,Blitzer" entwickelt?
  3. An welchen Stellen werden die mobilen ,,Blitzer" besonders oft eingesetzt? Wie sehen dort die Geschwindigkeitsüberschreitungen aus (Häufigkeit und Höhe der Überschreitungen)?
  4. Wie viel Prozent der Einsätze erfolgen im Rahmen der Schulwegsicherung bzw. vor Kindergärten? Finden ,,Blitze“-Einsätze vor allen Grundschulen und Kindergärten statt? Wenn nein: Vor welchen Schulen/Kindergärten nicht? Was sind die Gründe?
  5. Kann die Verwaltung beurteilen, wie sich das Fahrverhalten vor Schulen und Kindergärten durch den Einsatz von ,,Blitzern" in den letzten Jahren verändert hat?
  6. Wie viel Prozent der Einsätze erfolgen an Unfallschwerpunkten? Wie sehen dort die Geschwindigkeitsüberschreitungen aus (Häufigkeit und Höhe der Überschreitungen)?

 

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Derzeit sind keine weiteren stationären Anlagen geplant.

 

Zu Frage 2:

Die Stadt Herne verfügt derzeit über drei Radarwagen. Ende 2020 wurden zwei weiterer Messfahrzeuge und eine mobile Messanlage bestellt. Es handelt sich um eine Ersatzbeschaffung, da die Radartechnik in naher Zukunft ausläuft. Der Liefertermin in diesem Jahr ist noch nicht bekannt.

 

Zu Frage 3:

Es werden nachfolgend Zahlen aus den Jahren 2016 -2020 zur Verfügung gestellt. Eine derart langfristige Auswertung, wie in der Anfrage gewünscht, ist kurzfristig nicht möglich.

 

Gesamteinnahmen Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung (stationär und mobil):

2016 1.536.197 EUR

2017 1.738.640 EUR

2018 1.563.197 EUR

2019 1.558.107 EUR

2020 1.516.233 EUR

 

Zu Frage 4:

Die städtischen Radarwagen werden auf 343 Messstellen im gesamten Stadtgebiet eingesetzt. Diese befinden sich an Unfallhäufungspunkten, vor Schulen, Kindergärten, Altenwohnanlagen und in Bereichen wo es massive und begründete Bürgerbeschwerden gibt.

 

Zu den zu überwachenden Bereichen gehören zudem gut ausgebaute Straßen, die immer wieder zu massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen/Autorennen verleiten. Am 21.02.2021 wurde zum Beispiel auf der Dorstener Straße., Höhe Wananas, um 17.40 Uhr, ein Fahrzeug mit 128 km/h gemessen.

 

Zu Frage 5:

Im Rahmen der Schulwegsicherung bzw. vor Kindergärten, Kindertagesstätten, finden ca. 60% der Messungen statt. Voraussetzung ist immer, dass die Örtlichkeiten dies zulassen. Die geforderten technischen Voraussetzungen (gerade Messstrecke, Parkraum für das Messfahrzeug) müssen erfüllt sein.

 

An 15 der genannten Einrichtungen bestehen Messstellen der mobilen Radarüberwachung. Von Januar 2017 bis Juli 2020 wurden dort insgesamt 38.571 Ordnungswidrigkeiten festgestellt.

 

Zu Frage 6:

Die Verwaltung kann nicht beobachten, dass vor Schulen und Kindergärten aufgrund der mobilen Radarüberwachung weniger Geschwindigkeitsüberschreitungen stattfinden. Ganz im Gegenteil ist wahrzunehmen, dass dort verstärkt regelwidriges Fehlverhalten stattfindet und weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Gehwegparken, Halten in zweiter Reihe oder Parken in Bushaltestellen verstärkt wahrzunehmen sind.

 

So aus der Höhe der Verwarnungs- und Bußgeldeinnahmen ein haushaltskonsolidierender Eindruck gewonnen wird, ist dies allenfalls im Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer nicht aber im Einsatz der Verkehrsüberwachung begründet.

 

Zu Frage 7:

Die Überwachung in Bereichen von Unfallhäufungspunkten ist abhängig von dem Verkehrsaufkommen und dem Verkehrsfluss. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen bewegen sich in einem Rahmen von 9 bis 75 km/h. Messungen in diesen Bereichen machen rund 40% aus.