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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Veröffentlichungen der Stadt Herne im Internet / Printmedien  

des Ausschusses für Digitalisierung, Infrastruktur und Mobilität
TOP: Ö 21.1
Gremium: Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 23.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Volkshaus Röhlinghausen
Ort: Am Alten Hof 28, 44651 Herne
2020/0962 Anfrage: Veröffentlichungen der Stadt Herne im Internet / Printmedien
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SV Bloch, Thomas
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Die Stadt Herne veröffentlicht bislang u.a. Tagesordnungen für die Sitzungen des Rates der Stadt Herne oder der verschiedenen Ausschüsse in der WAZ als klassisches Print-Medium.

Die lokale Auflage der WAZ, als letzte verbliebene Lokalzeitung, sinkt jedoch seit Jahren, die Leserzahlen von Onlinemedien steigt hingegen kontinuierlich. Beispielhaft sei hier „HalloHerne“ zu nennen.

 

Die Freien Demokraten bitten vor diesem Hintergrund um Beantwortung folgender Fragen und Punkte:

 

  • Ist eine Veröffentlichung o.g. Publikationen in einem Printmedium noch zwingend erforderlich bzw. vorgeschrieben?
  • Kennt die Verwaltung die Reichweite der Veröffentlichung o.g. Publikationen über Printmedien?
  • Könnte eine Publikation für o.g. Publikationen nach rechtlicher Bewertung auch ausschließlich digital erfolgen?
  • Besteht die Möglichkeit neben der Veröffentlichung o.g. Publikationen in Printmedien diese zusätzlich via lokalen Nachrichtenportalen wie HalloHerne durchzuführen, um eine größere Leserschaft zu erreichen, als dieses mittlerweile per Printmedien möglich ist? Wenn dies nicht der Fall ist, was spricht rechtlich dagegen?

 

 

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Gemäß § 23 der Hauptsatzung erfolgt in Angelegenheiten der Stadt Herne von örtlicher besonderer Bedeutung eine nachrichtliche Veröffentlichung in der lokalen Ausgabe der WAZ für das Stadtgebiet Herne. Hiervon betroffen sind im Rahmen der bürgerschaftlichen Gremien die Sitzungen des Rates der Stadt sowie der Bezirksvertretungen.

 

Zu Frage 2:

Zur Reichweite der Veröffentlichung über Printmedien können keine Angaben gemacht werden.

 

Zu Frage 3:

Gemäß § 4 (4) der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) könnten Bekanntmachungen durch Bereitstellung im Internet durchgeführt werden. Insbesondere dem Wunsch der Bezirksvertretungen entsprechend werden die Tagesordnungen der Gremien zusätzlich in der WAZ veröffentlicht, da auch Bürger*innen erreicht werden sollen, die einen Zugang zu elektronischen Medien nicht nutzen.

 

Zu Frage 4:

Die lokalen Nachrichtenportale werden über die stattfindenden Sitzungen informiert und berichten in eigener Zuständigkeit. Eine Bekanntmachung im Internet im Sinne des § 4 (4) der Bekanntmachungsverordnung darf jedoch nur im Rahmen einer ausschließlich in Verantwortung der Gemeinde betriebenen Internetseite erfolgen.