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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Stadtverordnete Lukas fragt an, warum der Stellenbesetzungsplan nicht mehr für die Politik zugänglich ist und warum die Politik in anderen Kommunen die Stellenbesetzungspläne einsehen darf.
Herr Harbott antwortet, dass dies auf eine Einlassung mit den städt. Datenschutzbeauftragten zurückzuführen ist. Eine Prüfung durch den hiesigen Fachbereich Recht hat ergeben, dass aus datenschutzgründen der Stellenbesetzungsplan, soweit dieser mit Namen versehen ist, nicht der Öffentlichkeit (hier: Politik) zur Verfügung gestellt werden darf. Die Theorie für die Entscheidungsfindung besagt, dass die Namen der Beschäftigten für die Entscheidungsfindung der Politik unerheblich sind.
Frau Stadtverordnete Szelag fragt, ob eine Einsichtnahme bei einem berechtigtem Interesse möglich ist.
Herr Harbott bejaht dies. Bei einem berechtigten Interesse werden im Einzelfall Auszüge aus dem Stellenbesetzungsplan der Politik zur Verfügung gestellt.
Der sachkundige Bürger Herr Müller bittet um Beantwortung, ob in der Vorlage die zeitlich befristeten Stellen eingesehen werden können.
Herr Harbott antwortet, dass im Stellenbesetzungsplan alle Stellen enthalten sind und befristete Stellen mit einem kw-Vermerk versehen sind.
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage 1 (a - c) beigefügten Stellenplan 2021.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | Linke | AfD | FDP | AfH |
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dafür: | 19 | 10 | 4 | 3 | 0 | 0 | 1 | 1 |
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dagegen: | 2 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 | 0 |
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Enthaltung: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
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