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Auszug - Bericht des Kämmerers über die aktuelle Haushaltssituation - mündlich -  

des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 19.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:24 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
 
Beschluss


A. Entwicklung Ergebnishaushalt 2020

 

- keine neuen Erkenntnisse gegenüber Bericht (mit Vorlage) aus letzter Sitzung vom 10.12.20

- Planergebnis 2020 wird durch C19-Schadensisolation erreicht

 

B. Neues zur Flüchtlingsfinanzierung

 

- im Dez.’20 erzielte Einigung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden in Vorlage zum Haushalt 2021 beschrieben (Abschnitt D).

Auszug: „Bekanntlich sind die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen zu Kostenübernahmen im Flüchtlingsbereich durch Land und Bund bei weitem nicht auskömmlich. Insbesondere die seit Jahren auf 10.396 € je Flüchtling und Jahr stagnierende FlüAG-Pauschale und die fehlenden Erstattungsregelungen zu den Geduldeten mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten werden von der kommunalen Familie zu Recht stark kritisiert.

Wohl nicht zuletzt durch die massive Kritik reagiert nun das Land NRW in dieser Angelegenheit. Parallel zu einer von einer Landesfraktion initiierten Gesetzesinitiative im Landtag, welche sich seit November 2020 im Beratungsgang befindet, erzielten Landesregierung und kommunale Spitzenverbände in der zweiten Dezemberhälfte 2020 nach jahrelangem Streit eine Einigung zum Flüchtlingsmanagement und dessen Finanzierung. So wurden einige Schritte verabredet, die dazu geeignet sind, die Zahl der Bestandsgeduldeten künftig erheblich zu reduzieren. Langfristiges Ziel ist eine Halbierung. Allerdings ist dieses Ziel nicht kurzfristig zu erreichen. Es hängt wesentlich von Entwicklungen außerhalb des Einflussbereichs von Land und Kommunen (z.B. fehlende Rücknahmebereitschaft/Rücknahmeabkommen Herkunftsländer, Stichtagsregelung durch den Bund) ab. In Anerkennung dieser Tatsache und der bereits in der Vergangenheit getragenen Belastungen der Kommunen will das Land die Kommunen zur Finanzierung der Bestandsgeduldeten mit jeweils 175 Mio. € (Herner Anteil ~ 1,4 Mio. €) in 2021 und 2022 unterstützen. Durch eine Evaluierung in 2023 soll geprüft werden, wie sich die Zahl der Bestandsgeduldeten und ggfs. die Finanzierung durch den Bund verändert hat und ob bzw. in welchem Umfang eine finanzielle Unterstützung der Kommunen durch das Land auch in der Zukunft weiterhin notwendig ist. In jedem Fall sagt die Landesregierung für 2023 und 2024 jeweils eine Unterstützung von 100 Mio. € (Herner Anteil ~ 800 T€) zu.

Das Flüchtlingsaufnahmegesetz soll hinsichtlich der Kostenerstattungspauschalen neu geregelt werden. Konkret ist eine rd. 30%ige Erhöhung auf 13.500 €/Jahr je Fall für kreisfreie Städte vorgesehen.

Zudem beabsichtigt das Land, sich deutlich stärker als in der Vergangenheit finanziell an den Kosten für die Personengruppe der neuen Geduldeten zu beteiligen. Gleichzeitig soll der beiderseitige Verwaltungsaufwand minimiert werden. Dies wird durch eine Einmalpauschale für künftige Geduldete gewährleistet. Die gewählte Pauschale von 12.000 € entspricht etwa der Verlängerung des Zahlungszeitraums von derzeit maximal drei auf etwa vierzehn Monate nach Eintritt vollziehbarer Ausreisepflicht. Sollte der/die Geduldete vor Ablauf der vierzehn Monate das Land verlassen oder einen gesicherten Aufenthaltstitel erhalten haben, darf die Pauschale dennoch vollständig bei der Kommune verbleiben.

Alles in allem könnte sich hier für den Herner Haushalt in 2021 eine Entlastung von 3 Mio. € ergeben (mangels konkreter Schlüsselungen annahmenbasiert). Die Stadt Herne kann sich mit der Einigung nicht zufrieden geben, da weiterhin millionische Kostenbelastungen der Vergangenheit sowie der Zukunft ungedeckt bleiben.

 

C. Situation bei der ewmr

 

- Neben den Covid-19-Schäden im städtischen Teilkonzern VVH, die zum Ausschüttungshindernis geführt haben, verursachen weitere Covid-19-Schäden unmittelbar in einer wesentlichen energiewirtschaftlichen Beteiligung der ewmr , der Trianel Kohlekraftwerk Lünen (TKL),  Verlustausgleichszahlungen der Städte. Für Herne ist eine solche Zahlung    i.H.v. 4,1 M€, die isoliert wird, im Haushaltsplan 2021 vorgesehen.

- Zunächst die Energiewende nach Fukushima, die anhaltenden Covid-19-Belastungen sowie neuerdings die Belastungen aus dem Kohleausstiegsgesetz können, je nach Entwicklung und Risikoeintritt in den Jahren 2021 ff., weitere Ausgleichslasten für die Stadt Herne in zweistelliger Millionenhöhe hervorrufen .

 

D. Statistische Daten

 

- Angaben zum Kreditportfolio per 31.12.2020

- Durchschnittsverzinsung:

Gesamt:   1,31 % 

Investitionskredite:  2,27%

Kassenkredite: 0,92 %

Der Stand der Kassenkredite zum 31.12.2020 betrug rd. 515 Mio. €