|
Beschluss |
Sachverhalt:
Die Baumschutzsatzung regelt u.a. die Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume. Nicht immer ist eine zeitnahe Neupflanzung möglch. Vor diesem Hintergrund bittet die AfD-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Ersatzpflanzungen sind noch nicht durchgeführt worden? (Bitte Aufteilung nach Stadtbezirken)
2. Gerade in den letzten regenarmen Sommern sind einige Bäume abgestorben. Findet eine Kontrolle der Ersatzpflanzungen statt? Falls ja: Wie oft findet eine Kontrolle statt?
3. Werden abgestorbene Bäume – egal ob es sich um alte Bäume oder Ersatzpflanzungen handelt – erstezt?
Die Verwaltung gibt Folgendes zu Protokoll:
Zu 1.:
Folgende Ersatzbäume werden vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Laufe der Pflanzperiode 21/22 noch gepflanzt:
Herne-Mitte 35 Stück,
Sodingen 76 Stück,
Wanne 35 Stück,
Eickel 11 Stück
Zu 2.:
Ja, eine Kontrolle der Ersatzpflanzung findet statt. Häufigkeit je nach Witterung, mindestens jedoch einmal jährlich.
Zu 3.:
Vorbehaltlich der Eignung des Baumstandortes werden grundsätzlich alle Bäume ungeachtet des Alters ersetzt.