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Auszug - Sachstandsbericht zum Thema "PCB im silikonverarbeitenden Betrieb der Firma Silex an der Werder Straße 53"  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 20.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:19 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2020/0979 Sachstandsbericht zum Thema "PCB im silikonverarbeitenden Betrieb der Firma Silex an der Werder Straße 53"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Stahlberg, Monika
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Sowe, Simone
 
Beschluss


Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt den vorgetragenen Bericht zur Kenntnis.

 

Herr Freidrichs gibt folgende Ausführung zu Protokoll:

 

Der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung steht in o.g. Thema im regelmäßigen Austausch mit weiteren betroffenen Kommunen und dem zuständigen Ministerium.

 

Am 13.07.2020 wurde ein, vom Veterinäramt des Kreises Recklingshausen beauftragtes externes Labor mit der Untersuchung des Roggens der WEWOLE, Nordstr. 189 auf PCB beauftragt. Am 24.07.2020 teilte das Veterinäramt mit, dass der Roggen gedroschen und in Verkehr gebracht werden kann.

 

Im August wurden in Herne an 8 Standorten vom Landesumweltamt (LANUV) Grühnkohlpflanzen für die standardisierte Grühnkohluntersuchung gesetzt. Diese Grünkohlpflanzen wurden am 09.11.2020 vom LANUV geerntet und werden z.Z. von einem externen Labor analysiert. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2021 erwartet. Abhängig von den Ergebnissen wird entschieden, ob die Verzehrempfehlung für die Saison 2021 zurückgenommen werden kann.

 

Am 19.11.2020 wurde vom Verterinäramt des Kreises Recklinghausen eine Gans der WEWOLE, Nordstr. 189 zur PCB-Untersuchung an das Chemische Untersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe weitergeleitet. Aus dem Ergebnisbericht vom 12.01.2021 geht hervor, dass der PCB 47-Gehalt weit unterhalb des Beurteilungswertes für Summe ndl-PCB liegt.

 

Die Landesregierung NRW hat auf Initiative des Umweltministeriums einen Antragsentwurf auf Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BimSchV) beim Bundespräsidenten eingereicht. Ziel der beabsichtigten Änderung der 4. BimSchV ist es, bei Betrieben die den chlorhaltigen peroxidischen Vernetzer einsetzen, zukünftig die Vorsorgeaufwendungen der TA-Luft fordern zu können. Bisher werden diese Betriebe nach Baurecht genehmigt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18.12.2020 der Änderung der 4. BimSchV zugestimmt. Damit kann die Verordnung im Sinne des Vorschlages von NRW (MUNLV) im normalen Gesetzgebungsverfahren geändert werden.

 

Der FB 51/4 kontrolliert das Umfeld der Fa. Silex in unregelmäßigen Abständen auf Flocken, da nach Aussage des Umweltministeriums die größte Gefährdung von PCB-Flocken ausgeht. Die letzte Kontrolle erfolgte am 03.12.2020. Bisher wurden in der Nachbarschaft von Silex keine Flocken festgestellt.

 

Die Firma Silex arbeitet weiterhin intensiv daran den chlorhaltigen Vernetzer durch einen chlorfreien zu ersetzen. Zurzeit werden ca. 80% der Produktpalette mit dem chlorfreien Vernetzer hergestellt. Die freigabe eines Kunden für den amerikanischen Markt Markt steht noch aus. Silex erwartet diese Freigabe im März 2021, so dass dann von einer weiteren Reduzierung des chlorhaltigen Vernetzers auszugehen ist.

 

Nach wie vor steht die Firma Silex im engen Austausch mit den verantwortlichen Behörden und arbeitet kooperativ mit der Stadt Herne, der Bezirksregierung Arnsberg, dem Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz und der Berufsgenossenschaft zusammen.