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Auszug - Lärmschutzwand der Deutschen Bahn an der Buschkampstraße / An der Ziegelei  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 12.2
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 14.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2021/0001 Lärmschutzwand der Deutschen Bahn an der Buschkampstraße / An der Ziegelei
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Thomas Bloch
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Vor einigen Jahren hat die Deutsche Bahn damit begonnen Lärmschutzwände an der Buschkampstraße bis zur Straße An der Ziegelei aufzustellen. Diese sind jedoch noch immer lückenhaft, was zu einer erhöhten Lärmbelästigung der Anwohner führt. Im Bereich der Straße An der Ziegelei wurde bis hinter das Grundstück der Firma Steinbrenner GmbH seinerzeit auch Altholz entfernt, damit auch dort Lärmschutzwände errichtet werden können. Dieses ist bislang ebenfalls nicht erfolgt, was auch dort zu einem erhöhten Lärmaufkommen und einer entsprechenden Belästigung der Anwohner führt.

 

Deshalb bittet die FDP um Beantwortung folgender Fragen:

 

  • Ist der Verwaltung bekannt, warum die Fertigstellung der Lärmschutzwände bislang nicht erfolgt ist?

 

  • Kann die Verwaltung abschätzen, bis zu welchem Zeitpunkt die Lärmschutzwände fertiggestellt werden?

 

  • Haben die Anwohner einen Rechtsanspruch auf Fertigstellung?

 

 

Antwort:

 

1.  Ist der Verwaltung bekannt, warum die Fertigstellung der Lärmschutzwände bislang nicht erfolgt ist?

Nein, der Hintergrund ist der Verwaltung nicht bekannt.

 

2. Kann die Verwaltung abschätzen, bis zu welchem Zeitpunkt die Lärmschutzwände fertiggestellt werden?

Nein, siehe Antwort zu 1.

 

3. Haben die Anwohner einen Rechtsanspruch auf Fertigstellung?

Nach Einschätzung der Verwaltung ist ein Rechtsanspruch nicht gegeben, da es sich um eine freiwillige Sanierungsmaßnahme des Bundes handelt und es für diese Art der Maßnahmen keine Rechtsverpflichtung gibt.

 

Zur Klärung der aktuellen Sachlage  hat die Verwaltung umgehend Kontakt zur DB aufgenommen und von dort eine Stellungnahme im Rahmen der dortigen Zuständigkeit erbeten. Bis dato ist seitens der DB noch keine Rückmeldung erfolgt. Sobald diese vorliegt, wird die Verwaltung den APS im Rahmen einer Mitteilung über den Inhalt informieren.