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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Mittelpunkt des Ruhrgebiets  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 21
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 20.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2020/0524 Anfrage: Mittelpunkt des Ruhrgebiets
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Wiesinger, Willibald
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Beteiligt:FB 52 - Vermessung und Kataster
Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils  FB 53 - Tiefbau und Verkehr
   FB 55 - Stadtgrün
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Auf der Rolandstraße in Röhlinghausen befindet sich der geografisch errechnete Mittelpunkt des Ruhrgebiets. Dieser Besonderheit wurde mit dem Aufstellen eines Markierungssteins Rechnung getragen. Allerdings wird dieser Stein mit einer Höhe von ca. 30 cm kaum wahrgenommen. Von der Bevölkerung zunächst humorvoll als „Hinkelstein“ bezeichnet, wird jetzt immer häufiger die Bezeichnung „Pinkelstein“ benutzt, da Standort und Größe am ehesten die Aufmerksamkeit unserer angeleinten Vierbeiner finden.

 

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, dem Mittelpunkt des Ruhrgebiets eine  angemessenere, mehr ins Auge springende Form zu geben?

2. Kann hierzu Hilfe und Unterstützung durch den RVR erwartet werden?

 

Herr Hartmann beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Vor der Installation des Steines, der seit 2012 im Ortsteil Röhlinghausen den Mittelpunkt des Ruhrgebiets markiert, hat sie Stadtmarketing Herne die Umsetzungsmöglichkeiten in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne sorgfältig geprüft.

 

Dabei waren insbesondere Faktoren wie die Pflege- und Vandalismusanfälligkeit der zu installierenden Markierung, die maximal vor Ort realisierbare Einlasstiefe sowie die gegebene Gehwegbreite von Relevanz und ergaben einen begrenzten Handlungsspielraum für die Stadtmarketing Herne. So hätte sich die Barrierefreiheit des sehr schmal angelegten Gehweges nicht mehr sicherstellen lassen, wenn ein deutlich imposanterer Stein mit weitaus üppigeren Abmessungen dort errichtet worden wäre.

 

Zu berücksichtigen war außerdem die Tatsache, dass die Installation an ein Privatgrundstück grenzt und demgemäß die Art und der Umfang der Installation nicht frei nach städtischem Belieben wählbar waren.