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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Bürgersteig Marktstraße 20-22  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 17
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 20.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2020/0518 Anfrage: Bürgersteig Marktstraße 20-22
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Steinharter, Ulrich
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Auf dem Bür­ger­steig vor den Häu­sern Markt­stra­ße 20-22 sind rie­si­ge Pflanzkü­bel auf­ge­stellt. Die­se sind mit ei­nem Ab­stand von der Haus­wand auf dem Geh­weg po­si­ti­o­niert. Dem Un­ter­zeich­ner ge­gen­über sind so­gar Be­schwer­den laut ge­wor­den, das mit ei­nem brei­ten Zwil­lings­kin­der­wa­gen auf die Stra­ße aus­ge­wi­chen wer­den muss­te, da die Pas­sa­ge auf dem Geh­weg zu eng war.

 

Es ist zu be­den­ken, dass die­ser Be­reich eine zent­ra­le Geh­weg­ver­bin­dung zwi­schen den Ein­kaufs­stät­ten im Stadt­teil und den Wohn­ge­bie­ten Rich­tung Ei­chen­dorffstra­ße/Auf der Wil­be etc. dar­stellt.


Vor die­sem Hin­ter­grund wer­den fol­gen­de Fra­gen ge­stellt:

 

1) Ist der be­sag­te Bür­ger­stei­gab­schnitt Ei­gen­tum der Haus­be­sit­zer?

2) Ist es er­laubt, die Bür­ger­steig­brei­te der­art ein­zu­en­gen?

3) Wenn bei­de vor­ge­nann­ten Fra­gen mit NEIN be­ant­wor­tet wer­den, was kann sei­tens der

    Ord­nungs­be­hör­de da­ge­gen un­ter­nom­men wer­den?

 

 

Die Bezirksvertretung Eickel nimmt die Ausführungen von Frau Mertens zur Kenntnis.