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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Nutzung des Spielplatzes und Bolzplatzes Am Alten Amt  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 6
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 20.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2020/0517 Anfrage: Nutzung des Spielplatzes und Bolzplatzes Am Alten Amt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Barzik, Andreas
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Beteiligt:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie
Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils   
 
Beschluss


Der Spielplatz Am Alten Amt wurde aufwändig neu gestaltet und bietet Kindern erfreuliche Bewegungs- und Spielmöglichkeiten. Ebenso ist der Bolzplatz für Kinder und Jugendliche eine Bereicherung derer sportlichen Aktivitäten.

Leider ist aufgrund Informationen durch Anwohner schon jetzt zu verzeichnen, dass diese neuen Möglichkeiten teilweise missbraucht werden.

Die Nutzung des Spielplatzes und insbesondere des Bolzplatzes, beide in einem Wohngebiet gelegen, erfolgt bis in die späten Abendstunden, begleitet durch eine nicht akzeptable Geräuschbelästigung.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Welcher Nutzerkreis ist auf dem Spielplatz und auf dem Bolzplatz gemäß geltender Satzung der Stadt Herne zugelassen?
  2. Welche zeitlichen Einschränkungen der Nutzung sind hier vorgesehen?
  3. Wie oft wird die vorgesehene Nutzung seitens des Fachbereichs Öffentliche Ordnung (KOD) kontrolliert zu welchen Tageszeiten?
  4. Gibt es Kontrollen auch in den Abendstunden oder sind diese aufgrund von Anwohnerbeschwerden vorgesehen?
  5. Können gegen Verursacher von Störungen Bußgelder verhängt werden und in welcher Höhe?

 

Frau Gentilini beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der Spielplatz ist für Kinder bis 14 Jahre und der Bolzplatz für Kinder und Jugendlich bis 17 Jahre vorgesehen. Eine entsprechende Beschilderung ist in Auftrag gegeben und wird in Kürze angebracht.

 

Die „Satzung der Stadt Herne über die Beschaffenheit und Größe von Spielflächen für Kleinkinder“ findet hier keine Anwendung (s. § 1 „Anwendungsbereich“).

 

Zu Frage 2:

Bezüglich der Nutzungseinschränkungen wird auf die einschlägigen Regelungen zur Nachtruhe vermiesen (22 bis 7 Uhr). Darüber hinaus gehende Einschränkungen sind aktuell seitens der Jugendverwaltung nicht angedacht.

 

Aktuell werden die neu hergerichteten Spielflächen Am Alten Amt sehr gut angenommen. Dies liegt zum einen an der Attraktivität der Flächen, zum anderen an den derzeitigen besonderen Umständen (Sommerferien, Hitzewelle und Corona). Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie geht davon aus, dass die Frequentierung der Spielflächen im Laufe der Zeit wieder abnehmen wird und bittet hier um Geduld. Aus Sicht der Jugendverwaltung ist es erfreulich, dass die Spielflächen so gut angenommen werden. Gleichwohl werden die Anliegen der Anwohner ernst genommen und es wird ggfls. hinsichtlich der zeitlichen Nutzungseinschränkungen nachgesteuert.