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Auszug - Umwandlung von weiteren Kindergartengruppen in Kleine altersgemischte Gruppen zur Verbesserung des Platzangebotes für unter 3jährige Kinder  

des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 15.02.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Heisterkamp 62
Ort: Kinder- und Jugendkulturzentrum "Der Heisterkamp"
2006/0007 Umwandlung von weiteren Kindergartengruppen in Kleine altersgemischte Gruppen zur Verbesserung des Platzangebotes für unter 3jährige Kinder
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Karassek, Klaus
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Karassek, Klaus
 
Beschluss

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt :

 

 

1.      Bei den nachfolgend benannten 9 Tageseinrichtungen für Kinder übernimmt die Stadt Herne ab dem 01.08.2006 den gesetzlichen Trägeranteil an den Betriebskosten je einer KinderGruppe :

 

Ø      Evangelische Tageseinrichtung für Kinder

der Ev. Kreuzkirchengemeinde Herne, Poststraße 33, 44629 Herne

 

Ø      Evangelische Tageseinrichtung für Kinder

der Ev. Dreifaltigkeitskirchengemeinde, Holsterhauser Str. 320, 44625 Herne

 

Ø      Evangelische Tageseinrichtung für Kinder

der Ev. Kirchengemeinde Sodingen, Bromberger Str. 32, 44627 Herne

 

Ø      Evangelische Tageseinrichtung für Kinder

der Ev. Kirchengemeinde Börnig, Schadeburgstr. 57b, 44627 Herne

 

Ø      Evangelische Tageseinrichtung für Kinder

der Ev. Lutherkirchengemeinde Herne, Lutherstraße 1a, 44625 Herne

 

Ø      Evangelische Tageseinrichtung für Kinder

der Ev. Kirchengemeinde Crange, Sternstraße 30, 44653 Herne

 

Ø      Evangelische Tageseinrichtung für Kinder

der Ev. Kirchengemeinde Wanne-Nord, Scharpwinkelring 109, 44653 Herne

 

Ø      Evangelische Tageseinrichtung für Kinder

der Ev. Kirchengemeinde Wanne-Süd, Eickeler Bruch 125, 44652 Herne

 

Ø      Evangelische Tageseinrichtung für Kinder

der Ev. Kirchengemeinde Eickel, Richard-Wagner-Str. 8a, 44651 Herne.

 

 

 

2.      Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Umwandlung einer Tagesstätten-Gruppe in eine Kleine altersgemischte Gruppe in der Tageseinrichtung Richard-Wagner-Str. 8a zum 01.08.2006 zu.

 

3.      Zur späteren Umwandlung der weiteren 8 Gruppen in Kleine altersgemischte Gruppen erfolgt zur Vermeidung der Schließung dieser Gruppen und zur erforderlichen Gewährleistung des Rechtsanspruches auf den Besuch des Kindergarten zunächst eine befristete Übernahme des Trägeranteiles der Kindergartengruppen.

Sie erfolgt bis zu den von der Jugendhilfeplanung im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung noch festzulegenden Terminen der anschließenden Umwandlung in Kleine altersgemischte Gruppen.

 

4.      Die Übernahme des vollständigen Trägeranteiles an den Betriebskosten der 8 Kindergartengruppen wird davon abhängig gemacht, dass in diesen Gruppen im Jahresdurchschnitt jeweils 25 Kinder betreut werden.

Eine anteilmäßige Kürzung erfolgt für jeden Platz und jeden Monat, wenn trotz nachgewiesener Nachfrage im Jahresdurchschnitt nicht alle jeweils 25 Plätze belegt wurden.

Keine Kürzungen erfolgen, wenn trotz einer rechtzeitigen Mitteilung an den Fachbereich Kinder-Jugend-Familie nicht alle Plätze belegt werden konnten.

         

5.      Nach Umwandlung der Kindergartengruppen in Kleine altersgemischte Gruppen übernimmt die Stadt Herne ebenfalls als freiwillige Leistung die gesetzlichen Trägeranteile an den dann entsprechend höheren Betriebskosten.       
Falls der Landschaftsverband Westfalen-Lippe den Gruppenumwandlungen nur bei Gewährleistung der Kostenneutralität für das Land NW zustimmt, übernimmt die Stadt Herne ebenfalls die Zahlung des erhöhten Landesanteiles auf der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 11.05.2005 (2005/0372).

Die Übernahme des vollständigen Trägeranteiles an den Betriebskosten der Kleinen altersgemischten Gruppen wird davon abhängig gemacht, dass in diesen Gruppen jeweils mindestens 7 unter 3jährige Kinder mit erstem Wohnsitz in Herne betreut werden.

Für die Betreuung von nicht mit erstem Wohnsitz in Herne gemeldeten Kindern erfolgt eine anteilmäßige Kürzung für jeden Platz und jeden Monat, wenn weniger als 7 unter 3jährige Kinder mit erstem Wohnsitz in Herne in einer dieser Gruppen betreut werden.

Eine anteilmäßige Kürzung erfolgt ebenfalls für jeden Platz und jeden Monat, wenn trotz nachgewiesener Nachfrage nicht alle jeweils 7 für unter 3jährige Kinder vorgesehenen Plätze belegt wurden.

Keine Kürzungen erfolgen, wenn trotz einer rechtzeitigen Mitteilung an den Fachbereich Kinder-Jugend-Familie nicht alle jeweils 7 für unter 3jährige Kinder vorgesehenen Plätze mit Herner Kindern bzw. gar nicht belegt werden konnten.

 

6.      Sollte durch z.B. eine veränderte Gesetzeslage oder durch entsprechende Erlasse die Umwandlung von Regel-Kindergartengruppen in Kleine altersgemischte Gruppen oder ähnliche Formen der regelmäßigen Betreuung von unter 3jährigen Kindern dauerhaft ausgeschlossen werden, so ist der Zeitraum der freiwilligen Übernahme des Trägeranteiles der betreffenden Kindergartengruppen auf den für die Sicherung des Rechtsanspruches der 3 – 6jährigen Kinder erforderlichen Zeitraum zu beschränken.

Falls das tatsächliche Bedürfnis zum Betrieb einzelner oder aller dieser Gruppen entfällt, endet die freiwillige Förderung zum durch die Jugendhilfeplanung/Kindergartenbe­darfspla­nung ermittelten Zeitpunkt.

 

7.      Die vorzeitige oder endgültige Beendigung der freiwilligen Förderung muss mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf und nach rechtzeitiger Einbeziehung des jeweiligen Trägers erfolgen. Sie kann mit Beginn des kommenden Kindergartenjahres (01.08.) beendet werden, wenn der Träger der betroffenen Tageseinrichtung bis zum 01.02. des laufenden Kindergartenjahres entsprechend schriftlich informiert wurde.

 

8.      Die ohne eigenen Trägeranteil betriebenen Gruppen dürfen in die Berechnung von z.B. Anteilsquoten der religiösen Zugehörigkeiten der Kinder und deren Eltern nicht einbezogen werden.

Die Platzvergaben haben ohne Bewertung der Staatsangehörigkeit, Abstammung und religiösen Zugehörigkeit der Kinder und deren Eltern zu erfolgen. Sie sollen insbesondere der Versorgung der Kinder im unmittelbaren Einzugsbereich dienen. Bei der Auswahl der Kinder sollen die individuellen Bedürfnisse der Kinder und deren Eltern besonders berücksichtigt werden. Zur Bewertung der jeweiligen Situation sollen insbesondere für die unter 3jährigen Kinder die für die städtischen Tageseinrichtungen vereinbarten Aufnahmekriterien angewendet werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig dafür:     11