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Auszug - Sachstandsbericht zum Prüfauftrag: Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Wiedehopfstraße (vom 28.01.2020)  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 11
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 10.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
 
Beschluss


Das Dezernat V hat aus Umweltschutzgründen die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 empfohlen. Die Straßenverkehrsbehörde des FB44 hat dieser Empfehlung Folge geleistet und gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in beiden Fahrtrichtungen auf der Wiedehopfstraße zwischen der Dorstener Straße und der Stadtgrenze angeordnet.

 

Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird gem. § 45 Abs. 3 S.1 StVO das Verkehrszeichen 274-30 in Fahrtrichtung Norden unmittelbar hinter der Kreuzung zur Dorstener Straße und in Fahrtrichtung Süden unmittelbar hinter der Stadtgrenze aufgestellt.

 

Die Umsetzung durch den FB Tiefbau und Verkehr wird in Kürze erfolgen.