Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 17
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 10.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
 
Beschluss


Beanstandung eines Beschlusses

 

Herr Hartmann teilt mit, dass die Ratsfraktion Piraten/AL Herrn Oberbürgermeister Dr. Dudda gebeten hat, den in der Sitzung der BV Wanne am 28. Januar gefassten Beschluss (Prüftauf­trag) in Sachen Wiedehopfstraße zu beanstanden.

 

Die Angelegenheit wurde rechtlich überprüft.

 

Abgesehen davon, dass die Mitgliedschaftsrechte der Ratsfraktion nicht betroffen sind, da die Bezirksvertretung Wanne den Beschluss gefasst hat, wurde auch in der Sache selbst eine Beanstandungspflicht des Oberbürgermeisters nicht ausgelöst.

Der im Beschluss der Bezirksvertretung Wanne vom 28. Januar 2020 formulierte Prüfauftrag ist dabei als vorbereitende Maßnahme zum Anhörungsrecht nach § 37 Abs. 5 Satz 1 GO NRW und zum Vorschlags- und Anregungsrecht des § 37 Abs. 5 Satz 3 und 5 GO NRW von den gesetzlichen Bestimmungen gedeckt.

 

Der Bitte der Ratsfraktion Piraten/AL, den Beschluss zu beanstanden, wurde daher nicht gefolgt.

 

 

Beanstandung einer Niederschrift

 

Herr Hartmann teilt mit, dass Herr Bezirksverordneter Nierstenhöfer den Oberbürgermeister aufgefordert hat, Herrn Bezirksbürgermeister Koch bzw. die Verwaltung anzuweisen, die in der Sitzung der Bezirksvertretung Wanne abgegebene persönliche Erklärung im Wortlaut in die Niederschrift der Sitzung vom 19. Dezember 2019 aufzunehmen.

 

Auch diese Angelegenheit wurde rechtlich überprüft.

 

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Forderung unzulässig ist.

 

Einerseits können weder Rat oder Bezirksvertretung noch der Oberbürgermeister bzw. Bezirksbürgermeister dem Schriftführer Weisungen über den konkreten Inhalt der Niederschrift erteilen, andererseits handelte es sich bei der abgegebenen Erklärung nicht um eine Erklärung, die durch die gesetzlichen Regelungen gedeckt ist.

 

Persönliche Erklärungen können nur zu den Beratungsgegenständen der jeweiligen Sitzung abgegeben werden. Dies ergibt sich einerseits aus dem Regelungszusammenhang der §§ 14, 15 GeschO und dem Zweck der persönlichen Erklärung. Die persönliche Erklärung dient nämlich dazu, das Haftungsrisiko des Mandatsträgers aus § 43 Abs. 4 GO NRW zu begrenzen, indem eine von der Mehrheitsmeinung des Gremiums abweichende Mindermeinung dokumentiert wird.

 

In dem angesprochenen Fall hat es sich um eine persönliche Erklärung zu einem Beratungsgegenstand der Sitzung der Bezirksvertretung Wanne vom 19. November 2019 gehandelt hat, und nicht zu einem Beratungsgegenstand der vorausgegangenen Sitzung vom 19. Dezember 2019.

 

Die Nichtaufnahme dieser Erklärung steht somit im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen.

 

Die Ergebnisse der o.g. rechtlichen Überprüfungen sind Herrn Nierstenhöfer bzw. der Ratsfraktion Piraten/AL schriftlich vom Oberbürgermeister übermittelt worden.

 

 

Bergmannampeln

 

Herr Hartmann teilt mit, dass die Umbauarbeiten zu sogenannten Bergmannsampeln der LSA K2621 Wilhelmstraße / Stöckstraße am 05.03.2020 erfolgt sind.