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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Einseitiges Parkverbot Steinbergstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 12
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 10.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2020/0197 Anfrage: Einseitiges Parkverbot Steinbergstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Hentschel-Leroy, Andreas
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Frommenkord, Denise
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

In der Steinbergstraße wurde eine komplette Straßenseite für das Parken gesperrt. Aufgrund des Parkverbots wird nun verstärkt im hinteren Bereich der Straße geparkt.

 

In diesem Zusammenhang bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. Warum wurde das neue Parkverbot auf der Steinbergstraße umgesetzt?
  2. Ist es möglich, den Gehweg im hinteren Bereich beidseitig zu reinigen, damit dieser künftig für ein Parken auf dem Gehweg (mit zwei Rädern) genutzt werden kann?

 

 

Herr Nübel beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

In der Steinbergstraße ist die Fahrbahn beidseitig durch einen Gehweg begrenzt. Die Straßenbreite gibt es her, dass entsprechend am rechten Fahrbahnrand geparkt werden darf. Dies ist vor Ort auch gängige Praxis. Beobachtungen der Entsorgung Herne und der Verkehrsüberwachung zeigten allerdings, dass diese Praxis auf beiden Seiten gleichzeitig ausgeübt wurde. Für dieses Vorgehen ist die vorhandene Breite jedoch nicht ausreichend.

Werden auf beiden Seiten Fahrzeuge abgestellt, verbleibt (insbesondere im Kurvenbereich) keine ausreichende Restfahrbahnbreite, sodass teilweise versucht wurde, diese durch regelwidriges Gehwegparken aufrecht zu erhalten.

 

Die Situation in der Steinbergstraße führte nicht nur dazu, dass die Abfallentsorgung durch die Müllabfuhr nicht stattfinden konnte und der Müll daher illegal entsorgt wurde, sondern vor allem auch dazu, dass hier die meiste Zeit kein Rettungsweg gewährleistet werden konnte. Die Durchfahrt war für Rettungswagen oder Löschfahrzeuge aufgrund der nicht vorhandenen Restfahrbahnbreite schlicht unmöglich. Daher musste schnellstmöglich eine Änderung für die Sicherstellung eines Rettungsweges herbei geführt werden. Das gesetzlich vorliegende Parkverbot auf der jeweils gegenüberliegenden Seite eines bereits abgestellten Fahrzeugs war hier offenbar nicht zielführend.

Die Anordnung von beidseitigem Gehwegparken schied aufgrund der Restgehwegbreiten als Alternative aus.

 

Zu 2:

Eine Reinigung mit entsprechendem Grünschnitt ist bereits veranlasst. Aufgrund der Restgehwegbreiten und Fahrbahnmaße ist es jedoch nicht möglich das halbseitige Parken auf dem Gehweg zu erlauben.