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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Benennung eines Wegeabschnitts zwischen Gerther Straße und Bergmannsbuche in "Bergmannsallee"  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 04.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:32 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2020/0167 Anfrage: Benennung eines Wegeabschnitts zwischen Gerther Straße und Bergmannsbuche in "Bergmannsallee"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Schilla, Ernst
Federführend:FB 52 - Vermessung und Kataster Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Sachverhalt:

 

Die Geschichtsgruppe „Die Vier!“ hat sich mit dem Vorschlag an uns gewandt, zur 100. Wiederkehr des großen Grubenunglückes vom 20. Juni 1921 auf der Zeche Mont-Cenis den Fuß- und Reitweg, ausgehend von der Gerther Straße bis zur Bergmannsbuche, in „Bergmannsallee“ zu benennen (siehe Anlage der historischen Belege) und so eine frühere Bezeichnung des Wegabschnitts aufzugreifen.

 

Auch die kleine Erweiterung bis hin zur Gerther Straße (siehe Fotomontage im Anhang) erscheint uns sinnvoll, da in diesem Bereich dann eine entsprechende Hinweistafel aufgestellt werden könnte. Zum einen, um auf die Geschichte hinzuweisen, zum anderen als ein Ankerpunkt, der den Weg zur Bergmannsbuche weist.

 

Frage:

Ist es möglich, zur 100. Wiederkehr des großen Unglückes vom 20. Juni 1921 auf der Zeche Mont-Cenis den Wegabschnitt zwischen Gerther Straße und Bergmannsbuche inBerg-mannsallee“ zu benennen - einschließlich der Errichtung einer entsprechenden Hinweistafel.

 

 

Herr Gresch antwortet:

 

Gem. § 11 der Hauptsatzung ist die jeweilige Bezirksvertretung zuständig für die Benennung bzw. Umbenennung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.

Straßenbenennungen und Hausnummerierungen dienen in erster Linie dazu, die private und öffentliche Auffindbarkeit zu gewährleisten. Dabei steht insbesondere die Fürsorge dem Bürger gegenüber im Vordergrund (z. B. bei Rettungseinsätzen).

 

Gründe, die eine Benennung des Fuß- und Reitweges zwingend erforderlich machen würden, sind unseres Erachtens nicht erkennbar. Im Übrigen befindet sich der erste Teil des Weges von der Gerther Straße aus bis zum Beginn des Waldes in Privatbesitz, so dass dafür auch eine Benennung ausgeschlossen ist.

 

Aus den vorgenannten Gründen wird die Benennung des Fuß- und Reitweges aus Sicht der Verwaltung daher nicht befürwortet.

 

Der Vorschlag, eine entsprechende Hinweistafel mit dem geschichtlichen Hintergrund zum 100. Jahrestag des Grubenunglückes auf der Zeche Mont-Cenis aufzustellen, wird seitens der Verwaltung als unkritisch angesehen.

 

Als Standort würde sich unseres Erachtens der Waldrand anbieten, da dort dann gleichzeitig auch auf die in diesem Zusammenhang zu erwähnende „Seufzerallee“ hingewiesen werden könnte (siehe Planausschnitt).

 

Die Hinweistafel, wie vorgeschlagen an der Gerther Straße zu errichten, würde aufgrund des fehlenden öffentlichen Wegeanschlusses nicht die gewünschte Aufmerksamkeit, wie am vorhandenen Wegenetz des Gysenberges bekommen.

 

Der Text auf der Hinweistafel kann seitens der Verwaltung mit der Geschichtsgruppe abgestimmt werden. Der Aufbau würde durch die Verwaltung erfolgen, die auch die Kosten trägt.

 

Hinweis der Schriftführung:

Die Bezirksvertretung bittet, die Maßnahme, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, umzusetzen.