Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Umbenennung eines Straßenabschnittes zwischen Gneisenaustraße und Blücherstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 3
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 04.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:32 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2020/0157 Anfrage: Umbenennung eines Straßenabschnittes zwischen Gneisenaustraße und Blücherstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Schilla, Ernst
Federführend:FB 52 - Vermessung und Kataster Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Die SPD-Fraktion bittet Sie, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 4. März 2020 zu setzen:

 

Ist es möglich, den Teil der Langforthstraße zwischen Gneisenaustraße und Blücherstraße in „Am Stichkanal“ umzubenennen. An dem genannten Straßenabschnitt befinden sich keine Häuser. Es wäre lediglich ein Straßenschild zu wechseln.

 

Es würde die Historie des Ortsteils Horsthausen stärken. Die benachbarte Kleingartenanlage trägt auch den Namen „Im Stichkanal“

 

 

Herr Gresch antwortet:

 

Gem. § 11 der Hauptsatzung ist die jeweilige Bezirksvertretung zuständig für die Benennung bzw. Umbenennung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.

Straßenbenennungen bzw. Umbenennungen und Hausnummerierungen dienen in erster Linie dazu, die private und öffentliche Auffindbarkeit zu gewährleisten. Dabei steht insbesondere die Fürsorge dem Bürger gegenüber im Vordergrund (z. B. bei Rettungseinsätzen).

 

Gründe, die eine Umbenennung des in Rede stehenden Teiles der Langforthstraße zwingend erforderlich machen würden, sind unseres Erachtens nicht erkennbar.

 

Auch wenn an diesem Straßenabschnitt keine postalischen Anschriften mit verbunden sind, entsteht doch durch eine Umbenennung ein hoher Verwaltungsaufwand.

 

Es müssen zwar in der Örtlichkeit nur zwei Straßenschilder ersetzt werden, doch der administrative Aufwand ist erheblich.

 

Beispielhaft wird in diesem Zusammenhang u.a. auf das Katasterbuchwerk hingewiesen. Sämtliche Grundstücke, die an diesem Straßenabschnitt grenzen, müssen die neue Lagebezeichnung bekommen. Gleichzeitig müssen auch alle betroffenen Grundbücher geändert werden.

 

Aus den vorgenannten Gründen wird die Umbenennung aus Sicht der Verwaltung daher nicht befürwortet.