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Beschluss |
Fördermaßnahmen des Fachbereichs Gebäudemanagement
Frau Stadtverordnete Lukas fragt an, wann die Abrechnung der Fördermaßnahmen (KInvFG I und II sowie Gute Schule 2020) erfolgen.
Frau Fürtges antwortet, dass die Abrechnungen der Einzelmaßnahmen sukzessive nach Beendigung der jeweiligen Maßnahmen erfolgen. Die bauliche Umsetzung und Abnahme der Baumaßnahmen im Rahmen des Programms des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, Kapitel 1 (KInvFG I) haben bis zum 31.12.2020 zu erfolgen. Eine Abrechnung der Maßnahmen mit dem Fördergeber ist bis voraussichtlich Herbst 2021 möglich.
Die Verfahrensweise beim Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, Kapitel 2 (KInvFG II) ist analog zum ersten Kapitel, jedoch müssen die baulichen Umsetzungen und Abnahmen bis zum 31.12.2022 erfolgen.
Seitens des Deutschen Städtetages gibt es eine Initiative, die Förderzeiträume beider Programme zu verlängern. Eine diesbezügliche Entscheidung bleibt abzuwarten.
Beim Programm „Gute Schule 2020“ wurden die Mittelabrufe der Jahre 2017 und 2018 vorgenommen und die Mittelabrufe für die Jahre 2019 und 2020 stehen noch aus. Bis spätestens Herbst 2020 werden diese Mittelabrufe erfolgen. Nach jeweiligem Mittelabruf sind die baulichen Umsetzungen sowie die Erstellung des jeweiligen Verwendungsnachweises innerhalb einer Frist von 48 Monaten durchzuführen. Beispielhaft ist zu erwähnen, dass bei einem Mittelabruf im Herbst 2020, der Verwendungsnachweis spätestens im Herbst 2024 beim Fördergeber einzureichen ist. Die bauliche Umsetzung erfolgt innerhalb dieses Zeitraumes.
Grundschule Max-Wiethoff sowie denkmalgeschützte Gebäude
Frau Stadtverordnete Lukas bittet um Erläuterung der auf Seite 5 der Beschlussvorlage (TOP 2) dargestellten Kostensteigerung.
Herr Stadtdirektor Dr. Klee erläutert, dass das Bestandsgebäude den größten Anteil der Kostensteigerungen ausmacht. Nunmehr liegt eine detaillierte Betrachtung des Gebäudes vor, da teilweise Öffnungen im Gebäude vorgenommen wurden und somit neue Erkenntnisse über den Sanierungsbedarf bestehen. Des Weiteren handelt es sich um ein denkmalgeschützes Gebäude, was ebenfalls zu deutlichen Mehrkosten führe.
Frau Stadtverordnete Lukas fragt an, welche Erleichterungen seitens des Bundes und Landes in Form von speziellen Förderprogrammen oder neuen Richtlinien angedacht sind. Schließlich habe die Stadt Herne eine Vielzahl an denkmalgeschützten Gebäuden.
Herr Stadtdirektor Dr. Klee antwortet, dass ihm keine spezielle Förderung außer der Denkmalförderung des Landes bekannt sei. Die zuständige Ministerin des Landes Nordrhein-Westfalens habe eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes für Mitte 2020 angekündigt.
Herr Stadtverordneter Severin fragt an, ob es voraussichtlich bei den nunmehr ermittelten Kosten bleiben wird und ob auch die Sporthalle untersucht wurde.
Frau Fürtges antwortet, dass ein Architekturbüro beauftragt wurde und Sicherheitszuschläge eingeplant wurden. Daher sind die zu erwartenden Kosten ziemlich korrekt abgebildet.
Der Fachbereich Gebäudemangement (vormals GMH) hat bereits eine Trinkwassersanierung in der Sporthalle vorgenommen, daher werden dort geringere Sanierungskosten erwartet.