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Auszug - Aktueller Sachstand zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) - mündlicher Bericht  

des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 25.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2020/0132 Aktueller Sachstand zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) - mündlicher Bericht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Fachbereich 41
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bittokleit, Ralf
 
Wortprotokoll
Beschluss

Zum aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) berichtet Herr Matzko (Fachbereich 41) wie folgt:

 

Zum Jahreswechsel ist ein zentraler Eckpunkt des BTHG in Kraft getreten. Mit der Trennung der existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen wird ein großer Schritt in die Zielrichtung gemacht, den Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

 

Die Aufgabe war für alle Beteiligten eine Herausforderung, insbesondere auch wegen des straffen Zeitplans.

 

Die Übersendung der ersten Listen mit den Daten der Betroffenen durch den LWL erfolgte im Juni 2019. Die Personen und ihre Betreuer/Angehörigen wurden im Vorfeld schon vom LWL ausführlich darüber informiert, was mit der Umstellung gemäß BTHG auf sie zukommen wird, welche Antragstellungen vorgenommen werden müssen und welche Dinge zu erledigen sein werden.

 

Es wurden 2 erfahrene Sachbearbeiterinnen mit der Aufnahme der Anträge auf die existenz-sichernden Leistungen eingesetzt. Vom städtischen Fachbereich Soziales wurden die be-troffenen Personen ab Anfang September 2019 mit einem kurzen, gut verständlichen An-schreiben über die bevorstehende Änderung der Zuständigkeit informiert und gleichzeitig ein Antragsformular mit Ausfüllhilfen übersandt.

 

Am 09.09.2019 fand eine Informationsveranstaltung des FB Soziales gemeinsam mit dem LWL statt. Danach wurde der Fachbereich gebeten, Beratungen bei den Herner Leistungs-anbietern durchzuführen. Diese fanden im Laufe September/Oktober statt (6 x). Darüber hin-aus standen sowohl die beiden Sachbearbeiterinnen als auch 2 Teamleiter*innen für weitere Beratungen zur Verfügung es erfolgte ein unkomplizierter und reger Austausch (wewole, Lebenshilfe, St. Georg). Teilweise wurden, insbesondere bei wewole, die Werkstattbeschäftigten während der Pausen im Betrieb nochmals auf die Problematik hingewiesen (Hinweise verteilt etc.).

 

Eine Auswirkung des BTHG ist es auch, dass mit jede*r Bewohner*in ein Mietvertrag über den individuellen Wohnraum abgeschlossen werden musste, denn es gibt nun keine statioren Einrichtungen mehr für Menschen mit Behinderungen, es handelt sich um ein Wohnen in besonderen Wohnformen. Die Menschen haben einen Anspruch auf laufende Leistungen der Grundsicherung, die Bundeserstattung erfolgt zu 100 %. Die geschätzten Mehrkosten betragen rund 2.200.000 €. Die Leistungsanbieter mussten ihrerseits komplizierte Flächen-berechnungen durchführen und diese vom LWL genehmigen lassen. Die Übersendung der Mietverträge durch die Herner Leistungsanbieter zog sich bis in den Dezember hinein, die der auswärtigen Leistungsanbieter ebenfalls.

 

Trotz aller Bemühungen im Gespräch und trotz mehrfacher Anschreiben (Erinnerungen) wurden viele Anträge erst im Januar 2020 eingereicht (aktuell fehlen noch immer 11 Anträge). Da es sich für viele Betreuer und für viele (oft schon hochbetagte) bevollmächtigte An-gehörige um Angelegenheiten handelte, um die sie sich vorher nicht kümmern mussten, er-folgte der Rücklauf von fehlenden Unterlagen nur schleppend aktuell können ca.  50 Fälle nicht abschließend bearbeitet werden (es fehlen zahlungsrelevante Unterlagen teilweise wurde auch durch Betreuer nur der Antrag unzureichend ausgefüllt wieder eingereicht). Beschwerden über fehlende Zahlungen gehen jedoch nur im Einzelfall ein, die dann auch entsprechend geklärt werden konnten und weiterhin werden.

 

Insgesamt gibt es 426 Fälle: 403 berechtigte Personen für das Sachgebiet Grundsicherung (4. Kapitel) und 23 berechtigte Personen im Sachgebiet Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel). Die Kosten Grundsicherung werden aus der Bundeserstattung zu 100 % übernommen, die Kosten der Hilfe zum Lebensunterhalt fallen in den Bereich der  Stadt Herne. Da es sich bei den Fällen im 3. Kapitel hauptsächlich um Personen handelt, die bisher vom Rententräger noch nicht begutachtet wurden, wird sich die Zahl der Personen im 3. Kapitel nach Begutachtung durch den Rententräger voraussichtlich verringern.

 

Ab 01.01.2020 wird ein Mehrbedarf Mittagsverpflegung gewährt, dieser beträgt mtl. 64,60 € bei Tätigkeit innerhalb einer 5-Tage-Woche. Eine Auswertung im FB Soziales (31.12.2019) ergab 333 Personen, hinzu kommen noch ca. 80 % der Menschen in besonderen Wohnformen, die ebenfalls an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Im Rahmen der Grundsicherung erfolgt die Bundeserstattung zu 100 %. Die Mehrkosten betragen in der Grundsicherung rund 503.000 €. Für die Berechnung des monatlichen Anspruchs ab Januar 2020 wird außerdem die Bescheinigung über die Mittagsverpflegung in einer Werkstatt für behinderte Menschen benötigt. Auch hier liegen immer noch nicht alle Bescheinigungen vor (hier wurde/wird zu-nächst ohne Mehrbedarf bewilligt).

 

Ebenso erhalten alle Personen in Einrichtungen eine pauschale Bekleidungsbeihilfe, die in Herne halbjährlich (01.01. / 01.10.) gezahlt wird. Sie beträgt pro Monat 30,22 €.

Die Mehrausgaben betragen geschätzt pro Jahr rund 298.000 € (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe zur Pflege - je nachdem, ob ausreichendes Einkommen vorhanden ist oder nicht. Wenn keine Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung gezahlt wird, wird der Betrag aus der Hilfe zur Pflege gezahlt).

 

Einen Sonderfall bilden volljährige Personen, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Behinderte durchlaufen. Die Situation in Herne stellt sich wie folgt dar:

- 5 Personen mit eigener Wohnung erhalten ab 01.01.2020 keine Hilfe zum Lebensunterhalt mehr, sondern gehen in den Bereich der Grundsicherung über.

- 15 Personen im elterlichen Haushalt erhalten ab 01.01.2020 keine SGB II-Leistungen mehr, sondern gehen in den Bereich der Grundsicherung über.

Es ergeben sich Mehrkosten in der Grundsicherung von rund 100.000 € / Jahr, die Bundes-erstattung erfolgt auch hierzu 100%. Eingespart wird der vorherige Anteil aus der Hilfe zum Lebensunterhalt (5 Personen, ca. 37.000 €) und der KdU-Anteil an den SGB II Leistungen.

 

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass durch die sehr gute Zusammenarbeit aller Beteiligten eine weitgehend reibungslose Abarbeitung des ambitionierten Zeitplans gelungen ist.