|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Becker vom Fachbereich 53 / Tiefbau und Verkehr beantwortet die Fragen 1, 5 und 6 und Herr Stadtrat Friedrichs die Fragen 2 bis 4.
Frage 1: Wie viele öffentliche Ladestationen sind auf dem Herner Stadtgebiet z.Zt. vorhanden und wie sind für dieses Jahr noch konkret geplant?
Antwort Frage 1 vom Fachbereich 53 / Tiefbau und Verkehr in Abstimmung mit der Stadtwerke Herne AG:
Derzeit sind im Herner Stadtgebiet an 12 Standorten 16 Ladesäulen mit insgesamt 32 Ladepunkten vorhanden. Der Bau weiterer Ladesäulen im Jahr 2020 ist geplant, die genaue Anzahl kann durch die Stadtwerke Herne AG derzeit allerdings noch nicht benannt werden.
Frage 2. Wie viele E-Autos inkl. Plug-In-Hybride sind z.Zt. in Herne gemeldet.
Antwort Frage 2 vom Fachbereich 24 / Bürgerdienste: Es handelt sich hierbei um 900 Fahrzeuge.
Frage 3: Wie groß ist dies prozentual an der gesamten Zahl der gemeldeten Kraftfahrzeuge in Herne?
Antwort Frage 3 vom Fachbereich 24 / Bürgerdienste: Das sind 0,96% Anteil am Gesamtbestand.
Frage 4: Wie viele E-Autos inkl. Plug-In-Hybride sind auf den Fuhrpark der Stadt Herne angemeldet?
Antwort Frage 4 von Entsorgung Herne: 26 Fahrzeuge (Elektro/Hybrid) der verschiedenen Fachbereiche dsind bei uns gelistet.
Die Entsorgung Herne verfügt selber gegenwärtig über 2 Elektrofahrzeuge.
Weiter plant die Entsorgung Herne in 2020 noch 8 Elektro- und 1 Hybridfahrzeug anzuschaffen, in 2021 werden voraussichtlich 3 Elektrofahrzeuge und 2 Wasserstofffahrzeuge angeschafft.
Ladestationen haben wir gegenwärtig 1.
Sämtliche Fahrzeuge werden inkl. Ladestationen angeschafft, somit kommen 8 Stück dieses Jahr hinzu.
Zusätzlich ist geplant im Zuge des Parkplatzumbaus und der Werkstattmodernisierung 8 nichtöffentliche und 5 öffentliche Ladestationen anzuschaffen.
Frage 5: Können die Ziele für Ladestationen und E-Fahrzeuge für 2020 voraussichtlich erfüllt werden?
Antwort Frage 5 vom Fachbereich 53 / Tiefbau und Verkehr in Abstimmung mit der Stadtwerke Herne AG:
Die Ziele für Ladestationen und E-Fahrzeuge für 2020 werden nicht erreicht. Für die Controlling-Kriterien und Ziele der Maßnahme „A2: Bau und Betrieb von Ladestationen“ im Masterplan klimafreundliche Mobilität wurden die EU- und Bundeszielvorgaben zum Zeitpunkt der Aufstellung des Masterplans zugrunde gelegt.
Im seinerzeitigen „Regierungsprogramm Elektromobilität“ der Bundesregierung war als Ziel unter anderem festgelegt, Deutschland als Leitmarkt für Elektromobilität zu etablieren, indem bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straße und eine flächendeckende Infrastruktur in die Ballungsräume gebracht wird.
Diese Ziele, an denen sich auch die Controlling-Kriterien des Masterplan klimafreundliche Mobilität orientieren, wurden bekanntermaßen verfehlt. Die mittlerweile veränderten politischen, wirtschaftlichen und technologischen Rahmenbedingungen machen auch eine Anpassung der ursprünglich formulierten Ziele auf lokaler Ebene notwendig. Dieses strategische Controlling wird eine der Aufgaben des Lenkungskreises klimafreundliche Gesamtmobilität sein.
Frage 6: Welche Maßnahmen zur Erreichung der Ziele sind ergänzend geplant?
Antwort Frage 6 vom Fachbereich 53 / Tiefbau und Verkehr in Abstimmung mit der Stadtwerke Herne AG:
Wie bereits dargestellt wird es Aufgabe des Lenkungskreis klimafreundliche Gesamtmobilität sein, die formulierten Controlling-Kriterien und Ziele des Masterplan vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen zu hinterfragen und ggf. anzupassen.
Davon unabhängig wird der Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur durch die Stadtwerke Herne AG und der Verwaltung sukzessive vorangetrieben. Für neue Standorte im Jahr 2020 werden dabei vor allem Bereiche gewählt, die bislang noch unterversorgt sind.