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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Wirbals vom Fachbereich 51 / Umwelt und Stadtentwicklung beantwortet die Fragen folgendermaßen:
Frage 1: Bestehen seitens der Verwaltung schon Überlegungen für Intracting bei Photovoltaikanlagen?
Antwort 1:
Von Seiten der Verwaltung bestehen Überlegungen zum Intracting, allerdings beziehen sich diese Überlegungen nicht speziell auf die Finanzierung von Photovoltaikanlagen sondern allgemein auf Energieeffizienzmaßnahmen.
Im Klimaschutzkonzept der Stadt Herne ist das Intracting zur Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen in kommunalen Liegenschaften als Maßnahme StadtVor5 aufgeführt.
Zur Einführung des Intracting und zur Bereitstellung der Anschubfinanzierung ist zunächst ein politischer Grundsatzbeschluss erforderlich.
Frage 2: Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, private Eigentümer bei Anschaffung einer Photovoltaikanlage durch Intracting zu unterstützen?
Antwort 2:
Intracting wird als Finanzierungsmodell in kommunalen Gebietskörperschaften (Städte) oder Körperschaften des öffentlichen Rechts (Kirchen) eingesetzt.
Ob die Öffnung diese Finanzierungsmodells nach außen, gemeint ist hier die Einbeziehung von Privatpersonen, haushaltsrechtlich und haushaltstechnisch möglich ist, ist nicht abschließend geklärt.
Jede Maßnahme muss einer detaillierten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unterzogen und die Amortisationszeiten ermittelt werden, insofern ergibt sich auf jeden Fall ein zusätzlicher Personalaufwand.
Ein Vorteil des Intracting ist die interne Steuerung und Umsetzung. Durch die Öffnung würde dieser Vorteil wieder aufgegeben, da nicht absehbar ist, wie viele Maßnahmen von außen einbezogen werden müssen.
Alternativ könnte die Stadt Herne für private Eigentümer eine Zuschuss-Finanzierung bereitstellen.
Frage 3: Hat die Verwaltung Kenntnis darüber, ob es bereits Fördermaßnahmen von Land, Bund oder EU gibt?
Antwort 3:
Die nachfolgenden Angaben zu den bestehenden Fördermöglichkeiten beziehen sich auf den Bereich der Privatpersonen.
EU Ebene: Derzeit keine Förderung.
Bundesebene:
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 750 kWp installierter Leistung erhalten für den erzeugten und ins Netz eingespeisten Strom eine Vergütung je kWh über 20 Jahre. Die Höhe der Vergütungssätze bestimmt sich nach Anlagengröße, Anlagenart und Inbetriebnahmedatum.
Bezogen auf die Inbetriebnahme im Monat Februar 2020 ergeben sich für Kleinanlagen bis 10 kWp Nennleistung, wie sie klassisch auf Ein- und Mehrfamilienhäuser gebaut werden, eine Förderung von 9,72 Cent/kWh.
KfW: Erneuerbare Energien - Standard (Pr.-Nr. 270)
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören u. a. Photovoltaikanlagen. Die Förderung erfolgt durch die Bereitstellung eines Kredites.
Landesebene NRW:
progres.nrw
Markteinführung - Stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit neu zu errichtender Photovoltaikanlage
Mit einem Zuschuss werden stationäre Batteriespeicher in Kombination mit einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage gefördert:
PV-Anlage: ≤ 30 kWp max. 10 % Förderung
PV-Anlage: > 30 kWp max. 50 % Förderung
Wenn die Zuwendung weniger als 350 € je Vorhaben ist (Bagatellgrenze), gibt es keine Förderung.
Lokal:
Ausbauinitiative Solarmetropole Ruhr im InnovationCity-Gebiet Herne-Mitte
Die ersten zehn Photovoltaik-Anlagen, die fristgerecht beantragt und installiert werden, erhalten einen Zuschuss von 300 Euro.
Stadtwerke Herne, SMART Solar
Keine Förderung sondern Pachtmodell für Photovoltaikanlagen, auch in Verbindung mit Batteriespeicher oder Wärmepumpen.
Angebot gilt auch für Eigenheime.