Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Zuschüsse an kulturtreibende Vereinigungen  

des Kultur- und Bildungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Kultur- und Bildungsausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 20.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der städtischen Musikschule
Ort:
2020/0095 Zuschüsse an kulturtreibende Vereinigungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Markus Leckscheid
Federführend:FB 32 - Kultur Bearbeiter/-in: Schenkel, Simone
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Kultur- und Bildungsausschuss beschließt die Leistung folgender Transferaufwendungen:

 

Förderverein „Unser Fritz 2/3 e. V.“  maximal  11.000,00 €

Förderverein „Kulturbrauerei Eickel e. V.“ maximal    5.500,00 €

Kunstwald „Teutoburgia“   maximal    5.500,00 €

Theater Kohlenpott    maximal  44.000,00 €

Herner Symphoniker e. V.   maximal    2.950,00 €

„kleines theater herne“ e. V.   maximal    2.820,00 €

Theaterverein „Fidele Horst“   maximal    2.820,00 €

Theaterverein „Volksbühne Körner“  maximal    2.820,00 €

Theaterverein „Lampenfieber“  maximal    2.820,00 €

Tigerpalast e. V.    maximal    1.500,00 €

1. Herner Karnevalsgesellschaft e. V. maximal    1.050,00 €

Herner Künstlerbund    maximal       610,00 €

Verein Schollbrockhaus e. V.   maximal       610,00 €

für die beiden letztgenannten Vereine

zur anteiligen Bezuschussung von

Mietaufwand zu gleichen Teilen  maximal    1.570,00 €

 

 

Weiterhin als maximale Mietzuschüsse für Raumnutzungen in städtischen Gebäuden

-          das Kindertheater „Tigerpalast“ im Heisterkamp bis 4.430,00 €

-          den Förderverein Teutoburgia bis 2.250,00 €

-          Pottporus, Räume in Heinz-Westphal-Haus, bis 3.300,00 €

 

Die Auszahlung, auch eventueller Teilbeträge, steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel.

Weiterhin sind hier die jeweiligen Bewirtschaftungsverfügungen des Stadtkämmerers zu beachten.

Je nach Umsetzung eventueller Einschränkungen in der Bewirtschaftung können sich hier die aufgeführten Maximalbeträge prozentual reduzieren.                               

 

 

 

 

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

dafür:

20

9

5

2

1

1

1

1

dagegen:

-

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

-