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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Lärmbelästigung durch Anlieferung Kaufland  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 11.2
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 18.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:58 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2020/0088 Anfrage: Lärmbelästigung durch Anlieferung Kaufland
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Blech, Bernd
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Anwohner der Gelsenkircher Straße beklagen sich seit Jahren über Lärmbelästigungen durch die Lieferanten der Firma Kaufland.

Es wird beklagt, dass Kaufland auch an einigen Sonn- und Feiertagen beliefert wurde.

 

In diesem Zusammenhang bitten die Unabhängigen Bürger um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Ist der Verwaltung das Problem bekannt?

2. Haben die Lieferanten oder die Firma Kaufland eine Sondergenehmigung zur  Anlieferung an Sonn- und Feiertagen durch die Verwaltung?

 

 

Herr Stadtrat Chudziak antwortet:

 

Der Verwaltung ist das Problem bekannt.

 

Sondergenehmigungen für die Fa. Kaufland wurden nicht erteilt.

Nach § 30 Abs. 3 StVO dürfen in der Bestimmung genannte Lebensmittel (Frischmilch, Milcherzeugnisse, Frischfleisch, frische Fleischerzeugnisse, frischer Fisch und frische Fischerzeugnisse und leicht verderbliches Obst und Gemüse) an Sonn- und Feiertagen transportiert werden.

 

Eine Anlieferung am Sonntag ist grundsätzlich nicht erlaubt. Sondergenehmigungen in diesem Bereich muss aber die Bezirksregierung ausstellen.