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Beschluss |
Sachverhalt:
Anwohner der Gelsenkircher Straße beklagen sich seit Jahren über Lärmbelästigungen durch die Lieferanten der Firma Kaufland.
Es wird beklagt, dass Kaufland auch an einigen Sonn- und Feiertagen beliefert wurde.
In diesem Zusammenhang bitten die Unabhängigen Bürger um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der Verwaltung das Problem bekannt?
2. Haben die Lieferanten oder die Firma Kaufland eine Sondergenehmigung zur Anlieferung an Sonn- und Feiertagen durch die Verwaltung?
Herr Stadtrat Chudziak antwortet:
Der Verwaltung ist das Problem bekannt.
Sondergenehmigungen für die Fa. Kaufland wurden nicht erteilt.
Nach § 30 Abs. 3 StVO dürfen in der Bestimmung genannte Lebensmittel (Frischmilch, Milcherzeugnisse, Frischfleisch, frische Fleischerzeugnisse, frischer Fisch und frische Fischerzeugnisse und leicht verderbliches Obst und Gemüse) an Sonn- und Feiertagen transportiert werden.
Eine Anlieferung am Sonntag ist grundsätzlich nicht erlaubt. Sondergenehmigungen in diesem Bereich muss aber die Bezirksregierung ausstellen.