|
Beschluss |
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | Projektskizze ITW Herne_ V.Buszewski- Anfrage (545 KB) |
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 06.02.2020 wurde die schriftliche Anfrage von Frau Veronika Buszewski (Die Linke-Fraktion Herne / Wanne-Eickel) vom 24.01.2020 – Projektskizze „International Technology World Herne“, auf Antrag der Stadtverordneten, zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung überwiesen.
Der Fachbereich 51 / Umwelt und Stadtplanung beantwortet den Fragenkatalog folgendermaßen:
Frage 1: Auf welcher Grundlage hat die Verwaltung bzw. der Architekt die geschätzte Investitionssumme „mittlerer dreistelliger Millionenbetrag“ errechnet?
Antwort 1: Bei der geschätzten Investitionssumme handelt es sich lediglich um eine erste, grobe Schätzung der Gesamtinvestitionen (inklusive Gebäude), die anhand von branchenüblichen Kostenkennwerten vorgenommen wurde (z. B. €/m2 Bruttogeschossfläche).
Frage 2: Gibt es erste Kostenschätzungen für einzelne Bausteine?
Antwort 2: Eine differenzierte Kostenabschätzung kann im jetzigen Projektstadium noch nicht vorliegen. Es werden insbesondere Kosten in folgenden Bereichen anfallen: Grundstückskosten/ Flächenaufbereitung, ggf. Abbruchkosten/Entfernung der Fernwärmeschiene, äußere Erschließung (Straße und Seilbahn), innere Erschließung, Hochbau.
Frage 3: Gibt es erste Vorstellungen, wie die Stadt Herne den erwarteten Eigenanteil finanzieren kann? (In der Regel mindestens 10 % bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben?)
Antwort 3: Die Höhe der einzusetzenden Fördermittel inklusive Eigenanteil kann gegenwärtig noch nicht seriös eingeschätzt werden.
Frage 4: Hat die Stadt Herne bzw. plant die Stadt Herne andere Förderanträge für das Infrastrukturprogramm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) einzureichen?
Antwort 4: Die Stadt prüft sämtliche Fördervorgänge auf die Anwendbarkeit des GRW-Programms.
Aktuell sind keine weiteren Förderanträge nach GRW bekannt.
Frage 5: Auf welcher Datenbasis errechnen sich die angekündigten 1.500 neuen Arbeitsplätze?
Antwort 5: Es handelt sich hierbei um eine konservative Schätzung, die anhand der in der Projektskizze vorgesehenen Nutzungen/Marktsegmente und typischer Arbeitsplatzdichten vorgenommen wurde.
Frage 6: Welche Arbeitsplätze sollen neu geschaffen werden?
Antwort 6: Die vorgestellte Projektskizze sieht Flächen für unterschiedliche Nutzungen vor: Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Institute, Produktionsflächen für Prototypenfertigung, Studiengebäude, Gebäude für Start-ups und Workshops, Mensen, Verwaltungen, Bordinghaus, Hotel, Lounge, Kongress- und Co-Workingflächen, Auditorium (Saal). In diesen Marktsegmenten/Arbeitsbereichen sollen Arbeitsplätze entstehen.
Frage 7: Wie hoch wären geschätzt die Kosten für die Errichtung eines Stadtwaldes auf dem Blumenthal-Gelände?
Antwort 7: Die Stadt Herne ist nicht Eigentümerin der ehemaligen Bergbaufläche General Blumenthal XI, weshalb zunächst Kosten für den Grundstückserwerb anfallen würden.
Im nächsten Schritt müssten die Altlasten saniert werden.
Art und Umfang der Sanierung können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend abgeschätzt werden, da noch kein Sanierungsplan vorliegt.
Für Flächenaufbereitung und Grundstückserwerb ist in der Summe von einigen Millionen € auszugehen.
Frau Merten von der CDU-Fraktion bittet um Auskunft, inwieweit eine von Bürgern hinterfragte Absicht zur Errichtung einer Moschee auf einem Grundstück an der Kanalstraße verwaltungsseitig weiterverfolgt wird.
Herr Stadtrat Friedrichs antwortet, dass die politischen Gremien gegen Ende des letzten Jahres die Aufstellug eines Bebauungsplanes zur Sicherung einer gewerblichen Entwicklng für diesen Bereich beschlossen haben.
Vorhaben, die der avisierten Gewerbenutzung entgegenstehen, können durch Sicherungsinstrumente der Bauleitplanung (Zurückstellung / Veränderungssperre) abgewehrt werden.
Herr Bloch von der FDP-Gruppe erkundigt sich bei der Verwaltung, warum nach der Umbauphase die Rottbruchstraße ab der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Brücke Tempo-10-Schilder angebracht wurden.
Hinweis der Schriftführung:
Lt. Fachbereich 53 / Tiefbau und Verkehr gab es bei der Erneuerung der Fahrbahn der Rottbruchstraße im vergangenen Jahr Probleme beim Asphalteinbau..
Der Asphalt ließ sich nicht verdichten und die Fahrbahnoberfläche ist z. Z. so glatt, dass aus
Verkehrssicherheitsgründen die Tempobegrenzung angeordnet werden musste.
Die Straßenbaufirma, die die Asphaltarbeiten durchgeführt hat, klärt z. Z. durch ein Gutachten, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.