Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Parkplatz Hauptstraße, neben Haus Nr. 322 - Anfrage des Bezirksverordneten Schubeus vom 19.01.2006 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 16
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 31.01.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:29 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2006/0069 Parkplatz Hauptstraße, neben Haus Nr. 322
- Anfrage des Bezirksverordneten Schubeus vom 19.01.2006 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:Arnd Schubeus
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Auf dem Parkplatz neben dem Haus Hauptstraße 322 stehen Schilder, die das Parken auf die Zeiten Montag, Mittwoch und Freitag v

Auf dem Parkplatz neben dem Haus Hauptstraße 322 stehen Schilder, die das Parken auf die Zeiten Montag, Mittwoch und Freitag von 6.00 Uhr bis 15.00 Uhr begrenzen.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen bitten:

 

 

1.        Warum wird die Parkzeit auf diese Zeiten beschränkt?

 

2.        Sprechen wichtige Gründe dagegen, das Parken ohne Befristung zu erlauben?

 

 

Herr Becker beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.:

Aufgrund des Widmungsverfahrens vom 11.03.1991 soll der Bereich des Diesterwegplatzes ausschließlich dem Fußgängerverkehr vorbehalten bleiben. Lediglich an Markttagen (zum Zeitpunkt der Widmung = Montag, Mittwoch und Freitag) auf dem nahegelegenen Wanner Markt sollte zur Entlastung des ruhenden Verkehrs das Parken zugelassen werden. Seitens der Bezirksvertretung Wanne wurde mit Anfrage vom 24.05.1993 die Durchsetzung dieser Regelung durch eine entsprechende Verkehrsbeschilderung eingefordert.

 

Mit der Verkehrsrechtlichen Anordnung vom 24.08.1993 wurde daher die Aufstellung des Verkehrszeichens „Sonderweg Fußgänger“ mit dem Zusatzzeichen „Parken Mo./Mi./ Fr. erlaubt“ veranlasst.

 

Zu 2.:

Aufgrund der oben genannten Sachzwänge (Widmung dem Fußgängerverkehr) ist eine Erweiterung der Parkzeiten nicht möglich. Bedingt durch die Tatsache, dass der Wochenmarkt nunmehr nur noch Mittwoch und Freitag stattfindet, ist vielmehr die zulässige Parkzeit noch enger zu fassen und auf diese beiden Tage zu begrenzen.

 

 

Herr Becker berichtet ergänzend von Anbauplänen des St. Anna-Hospitals. Die Verwaltung wird dies zum Anlass nehmen, zusammen mit dem Hospital ein Parkkonzept für diesen Bereich zu erarbeiten. Eine entsprechende Berichtsvorlage wird der Bezirksvertretung in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt.