|
Wortprotokoll Beschluss |
Auf dem Parkplatz neben dem Haus Hauptstraße 322 stehen Schilder, die das Parken auf die Zeiten Montag, Mittwoch und Freitag von 6.00 Uhr bis 15.00 Uhr begrenzen.
In
diesem Zusammenhang möchte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen bitten:
1.
Warum
wird die Parkzeit auf diese Zeiten beschränkt?
2.
Sprechen
wichtige Gründe dagegen, das Parken ohne Befristung zu erlauben?
Herr
Becker beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1.:
Aufgrund
des Widmungsverfahrens vom 11.03.1991 soll der Bereich des Diesterwegplatzes
ausschließlich dem Fußgängerverkehr vorbehalten bleiben. Lediglich an
Markttagen (zum Zeitpunkt der Widmung = Montag, Mittwoch und Freitag) auf dem
nahegelegenen Wanner Markt sollte zur Entlastung des ruhenden Verkehrs das
Parken zugelassen werden. Seitens der Bezirksvertretung Wanne wurde mit Anfrage
vom 24.05.1993 die Durchsetzung dieser Regelung durch eine entsprechende
Verkehrsbeschilderung eingefordert.
Mit der
Verkehrsrechtlichen Anordnung vom 24.08.1993 wurde daher die Aufstellung des
Verkehrszeichens „Sonderweg Fußgänger“ mit dem Zusatzzeichen „Parken Mo./Mi./
Fr. erlaubt“ veranlasst.
Zu 2.:
Aufgrund der oben genannten Sachzwänge (Widmung dem Fußgängerverkehr) ist eine Erweiterung der Parkzeiten nicht möglich. Bedingt durch die Tatsache, dass der Wochenmarkt nunmehr nur noch Mittwoch und Freitag stattfindet, ist vielmehr die zulässige Parkzeit noch enger zu fassen und auf diese beiden Tage zu begrenzen.
Herr
Becker berichtet ergänzend von Anbauplänen des St. Anna-Hospitals. Die
Verwaltung wird dies zum Anlass nehmen, zusammen mit dem Hospital ein
Parkkonzept für diesen Bereich zu erarbeiten. Eine entsprechende
Berichtsvorlage wird der Bezirksvertretung in einer der nächsten Sitzungen
vorgelegt.