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Auszug - Fuß- und Radweg am Rhein-Herne-Kanal zwischen den Brücken Recklinghauser Straße und Dorstener Straße - Anfrage des Bezirksverordneten Droste vom 13.01.2006 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 13
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 31.01.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:29 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2006/0058 Fuß- und Radweg am Rhein-Herne-Kanal zwischen den Brücken Recklinghauser Straße und Dorstener Straße
- Anfrage des Bezirksverordneten Droste vom 13.01.2006 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:Frank Droste
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Fuß- und Radweg am Rhein-Herne Kanal zwischen den Brücken Recklinghauser Str

Der Fuß- und Radweg am Rhein-Herne Kanal zwischen den Brücken Recklinghauser Str. und Dorstener Str. (Verbindung des Cranger Kirmesplatzes und des Neubaugebietes Kohlenlagerplatz) wird immer stärker von Radfahrern und Joggern sowie Walkern frequentiert. Besonders der Bereich beginnend unterhalb der Brücke an der Recklinghauser Str. in Richtung Brücke Dorstener Str. ist schmal, rutschig und weist einige Stolperkanten auf.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Wanne nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

 

Kann die Stadt im beschriebenem Bereich durch Entfernung der Stolperkanten, leichte Verbreiterung des Aufweges, beginnend unterhalb der Brücke, und Verdichtung des Untergrundes für eine Erhöhung der Wegesicherheit sorgen?

 

 

 

Herr Gromberg erläutert, dass der betreffende Wegeabschnitt  bedingt durch den dort bestehenden Flächenengpass nicht wie andere besser ausgestaltete Bereiche des Kanaluferweges durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich ausgebaut worden ist.

 

Eine dortige Nachfrage hat aber ergeben, dass auch in diesem Bereich ein großzügigerer Wegeausbau vorgesehen ist, allerdings nicht vor dem Jahre 2010.

 

Bei den dort bestehenden Gegebenheiten ist eine generelle Verbesserung der Wegeverhältnisse ohne eine Entfernung dort befindlicher großer Bäume sowie Eingriffe in landseitige Nachbargrundstücke nicht möglich.

 

Da der Weg situationsbedingt ein Gefälle zur Kanalseite hin aufweist, sind umfangreiche Wegeverbesserungsmaßnahmen wie z. B. das Aufbringen einer wassergebundenen Wege-decke ohne gleichzeitige Aufkantungen an der Kanalseite nicht möglich, da das aufgebrachte Material bei Regen abgeschwämmt würde.

 

Unterhaltungsmaßnahmen beschränken sich auf die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht, das heißt, Abstellung von Unfallgefahren und partielle Wegeausbesserungsarbeiten.

 

 

Auf eine Nachfrage von Herr Droste, ob nicht zumindest der Aufweg unterhalb der Brücke Recklinghauser Straße mit einfachen Mitteln begradigt und minimal verbreitert werden kann, sagt Herr Gromberg eine Überprüfung des Bereiches durch die Verwaltung zu.