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Beschluss |
Die Anfrage von Herrn Dudziak (AL) wird von Frau Bartels wie folgt beantwortet:
Defibrillatoren (AED=Automatischer externer Defibrillator) sind nach unserem Kenntnisstand in folgenden Örtlichkeiten für die Öffentlichkeit zugänglich: KUZ, Rathaus, Wananas und LAGO Gysenberg. Vermutlich gibt es noch weitere Standorte, welche uns aber nicht immer bekannt sind, z.B. Fitnessstudios, Pflegeheime, etc. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung bei den Betreibern/Besitzern von Gebäuden und Einrichtungen, was das zur Verfügung Stellen von solchen Geräten angeht. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht. Zusätzlich werden bei der Feuerwehr ca. 10 AED's vorgehalten, welche u.a. auf den Einsatzfahrzeugen verlastet sind.
Ein Kollege ist bereits ausgebildet und der zweite wird demnächst geschult (Ausfallreserve). Die Homepage wird noch angepasst bzgl. der namentlichen Benennung. Die Ausbildung erfolgte bei der DRK-Schule Düsseldorf und umfasst 1 Tag.
Zusätzlich verfügen wir über einen weiteren Kollegen der Laufbahngruppe 2, welcher über diese Qualifikation verfügt aber nicht in diesem Bereich tätig ist.
siehe Antwort zu 2)