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Ratsinformationssystem

Auszug - Winterdienst im Bereich der "Neuen Mitte Sodingen" - Anfrage des Bezirksverordneten Schilla vom 09.01.2006 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 9
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 25.01.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:42 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2006/0045 Winterdienst im Bereich der "Neuen Mitte Sodingen"
- Anfrage des Bezirksverordneten Schilla vom 09.01.2006 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:Ernst Schilla
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Peter, Jochen
 
Beschluss

Ich bitte, von der Verwaltung folgende Fragen beantworten zu lassen:

Ich bitte, von der Verwaltung folgende Fragen beantworten zu lassen:

 

1.    Sind der Verwaltung die Winterdienstpflichtigen für die nachfolgenden Bereiche bekannt?

 

-          Der gesamte Parkplatz vor dem HGW-/Edeka-Gebäude einschließlich Stufenanlage und der Bürgersteig von Einfahrt Parkplatz Edeka bis zum neuen Marktplatz.

 

-          Einfahrt von der Mont-Cenis-Straße zum Edeka-Parkplatz und Ausfahrt zur Kantstraße einschließlich des gesamten Parkplatzes.

 

-          Bürgersteig auf der Kantstraße zwischen den Hausnummern 12 und 26.

 

 

2.    Kann die Verwaltung auf die Einhaltung der Pflichten hinweisen und Kontrollen vornehmen?

 

 

Herr Peter beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1.:

entsorgung herne sind die Winterdienstpflichtigen der benannten Grundstücke bekannt.

 

Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Herne obliegt der Winterdienst an den Gehwegen den anliegenden Grundstückseigentümern.

 

An Markttagen wird der Bereich, an dem der Markt stattfindet, von entsorgung herne, wie alle anderen Wochenmärkte im Stadtgebiet, winterdienstlich behandelt.

 

Alle weiteren in der Anfrage genannten Bereiche sind Privatgrundstücke. In diesen Bereichen greift die Straßenreinigungssatzung nicht. entsorgung herne wird aber Kontakt zu den Grundstückseigentümern aufnehmen und diese entsprechend beraten.

 

Zu Frage 2.:

Im Rahmen der Kontrollfahrten des Winterdienstleiters wird auch die Einhaltung der Pflichten durch die jeweiligen Grundstückseigentümer beobachtet. Außendienstmitarbeiter anderer Fachbereiche sollen bei Verstößen gegen die Satzung ebenfalls eine Meldung an entsorgung herne weitergegeben.

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

Stellungnahme der Verwaltung zu der Frage von Frau Meißner-Moroz, ob der Verwaltung bekannt ist, dass das Pflaster grundsätzlich rutschig ist (Gefahrenpotential):

 

Bei dem verlegten Pflastermaterial handelt es sich um ein Oberflächenmaterial, was grundsätzlich auch für den Außenbereich von der Betonsteinindustrie produziert wird.

 

An der Akademie liegt das Pflaster bereits seit sechs Jahren im Bereich der Zugangsrampe zwischen Mont-Cenis-Straße und südlichem Akademieeingang.

Vergleichbares Material liegt seit Jahren in der Fußgängerzone Bahnhofstraße und im Außenbereich des Bahnhofvorplatzes in Herne-Mitte.

 

Beschwerden hinsichtlich der Rutschfestigkeit sind der Verwaltung bisher nicht bekannt und konnten auch bisher nicht festgestellt werden.