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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Anlegeplatz für Fahrgastschiffe am Herner Meer  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 10
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 20.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2019/0215 Anfrage: Anlegeplatz für Fahrgastschiffe am Herner Meer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Schilla, Ernst
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Frommenkord, Denise
 
Beschluss


 

Vor einigen Jahren wurde am Rhein-Herne-Kanal im Bereich des Herner Meers eine Anlegestelle an der Spundwand im Hafenbecken hinter der Firma Dachser geschaffen. Mit dem neuen Anleger sollte die bessere Erreichbarkeit mit Bussen sichergestellt werden.

 

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Hat der Anleger noch seine offizielle Funktion?
  2. Wer darf dort anlegen?
  3. Braucht man eine Nutzungsgenehmigung?
  4. Welche Dienststelle des Wasser- und Schifffahrtsamtes ist dafür zuständig?

 

Herr Wixforth antwortet:

 

Zu Frage 1:

Nach der Entlassung der Fläche Friedrich der Große incl. der Hafenanlage, aus der Bergaufsicht 1983, hat die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG; heute NRW-Urban) die Fläche als Industriegebiet entwickelt und aufbereitet. Die Stadt Herne war vertraglich verpflichtet, im Zuge der Aufbereitung die Restflächen, Verkehrsflächen und den Hafen von der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) zu übernehmen. Ende Januar 2006 waren die Arbeiten der LEG abgeschlossen und die Stadt Herne wurde Eigentümer der Flächen.

Nachdem die Stadt Herne die Flächen erworben und den Kaufpreis in das Treuhandkonto Friedrich der Große eingezahlt hatte, konnten die noch notwendigen Arbeiten durchgeführt werden. Mit den Geldern des Grundstücksfonds wurde die Zufahrt zum Hafen als öffentliche Straße ausgebaut und die Hafenanlage wurde instand gesetzt. Die Restmittel des Grundstücksfond gingen an die LEG.

Die Stadt Herne wurde auf diesem Wege Eigentümer des Hafens und Rechtsnachfolger der Strom- Schifffahrtspolizeilichen Erlaubnis für den Hafen Friedrich der Große. Diese Erlaubnis beinhaltet eine Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht der Stadt Herne, wie auch eine Rückbauverpflichtung der gesamten Hafenanlage sollte die Stadt Herne die Nutzung des Hafens aufgeben.

Mit den Mitteln des Grundstückfonds  konnte die Hafenanlage von Grund auf saniert und Instand gesetzt werden, mit dem Ziel in den nächsten 20 Jahren aufwendige Instandsetzungsarbeiten zu vermeiden. Eine Stilllegung und Aufgabe der Hafenanlage war nicht beabsichtigt. Im Zuge des Ausbaus der Straße und Instandsetzung des Hafens wurde ein Teil der Hafenanleger als offizieller Anleger für Fahrgastschiffe ausgewiesen. Er ist Teil der Gesamthafenanlage Friedrich der Große mit der Stadt Herne als Eigentümer und Betreiber.

Zu Frage 2:

Im Bereich des Anlegers für Fahrgastschiffe dürfen nur Fahrgastschiffe An- oder Ablegen. In dem nicht gekennzeichneten Bereich ist das An- und Ablegen sowohl der Berufsschifffahrt als auch der Freizeitschifffahrt gestattet. Der Hafen ist jedoch kein Dauerliegeplatz. Hier weitere Regelungen zu treffen war bisher nicht notwendig. Der Hafen wird von der Wasserschutzpolizei, dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt  und der Hafenbehörde der Stadt Herne überwacht.


Zu Frage 3:

Nein, in besonderen Fällen (Güterumschlag) ist eine Anmeldung bei der Hafenbehörde der Stadt Herne notwendig.

Zu Frage 4:

Der Hafen ist eine Hafenanlage der Stadt Herne. Diese Eigentümer - Betreiberhäfen werden von dem Eigentümer selbst sowie von der Hafenbehörde der Stadt Herne im Rahmen der allgemeinen Hafenverordnung überwacht. Weitere Betreiberhäfen sind der Hafen Julia, Hafen Buchen, Hafen Wanne Ost-und Hafen West und Hafen Deumu in Herne.

Die Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Überwachung erfolgt durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich, Emmericher Straße 201, 47138 Duisburg vertreten durch den Außenbezirk Herne, Hoverskamp 33, 44629 Herne. Der Zuständigkeitsbereich des Außenbezirks reicht von: km 18,2 - km 38,8 des Rhein-Herne-Kanal mit den Schleusen Gelsenkirchen, Schleuse Wanne-Eickel und Schleuse Herne-Ost.