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Auszug - Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Thyssen-Deponie in Bochum-Wattenscheid - Gemeinsame Anfrage der SPD-Fraktion und Grüne-Fraktion vom 04. Januar 2006 -  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 7.1
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 18.01.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:42 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2006/0021 Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Thyssen-Deponie in Bochum-Wattenscheid
- Gemeinsame Anfrage der SPD-Fraktion und Grüne-Fraktion vom 04. Januar 2006 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Smolka, Herr Dürdoth
Federführend:Büro Dezernat V Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die ehemalige Thyssen-Deponie in Bochum-Wattenscheid ist offenbar wieder in Betrieb genommen worden

Beantwortung der Verwaltung:

 

Frage 1:

Wann wurde der Deponie-Betrieb genehmigt? Erstreckt sich die Genehmigung nur auf bestimmte Deponieteilflächen? Welche Laufzeit hat die Genehmigung? War die Stadt Herne im Genehmigungsverfahren beteiligt? Wann hat die Verwaltung von der Wiederaufnahme des Deponiebetriebs erfahren?

 

Antwort:

Die Deponie der Fa. Becker (vormals Thyssen Schalker Verein) wurde bereits seit 1918 von dem Werk Schalker Verein für die Deponierung von Abfällen genutzt. Nach dem Inkrafttreten des Abfallgesetzes 1972 wurde die Deponie unter dem Namen „Gleis- und Wollekippe“ angezeigt und damit rechtmäßig weiterbetrieben.

 

Aufgrund einer Gebietsänderung wurde der Weiterbetrieb durch die Fa. Thyssen Industrie AG als Rechtsnachfolgerin am 10.12.1979 durch eine abfallrechtliche Plangenehmigung nach § 7 Abs. 2 AbfG rechtlich geregelt.

 

Diese Genehmigung umfasst die Deponierung zwischen ehemaligem Bahndamm/Kleingärten und der Verlängerung des Friedhofsrandes bis an die Osterfeldstraße (Schüttbereich II) einschließlich des Geländes das sich westlich bis zur Friedhofstraße anschließt (Schüttbereich III). Ein Übersichtsplan ist als Anlage beigefügt. Diese Genehmigung ist noch heute gültig.

 

Diese Genehmigung wurde in der Folgezeit durch 12 Änderungsbescheide der Bezirksregierung den  jeweiligen Gegebenheiten und den Umweltanforderungen für betriebene Deponien angepasst.

 

Der Schüttbetrieb auf dem Südteil der Deponie ist lange Zeit nicht wahrgenommen worden. Das lag daran, dass eine Auflage der damaligen Regierung in Arnsberg so gefasst war, dass der Betrieb der Gleiskippe erst dann weitergeführt werden darf, wenn die Wollekippe verfüllt ist. Die Deponie I ist jetzt verfüllt und wird rekultiviert. Aus den vorgenannten Gründen durfte die Gleiskippe (Deponie II) jetzt weiterbetrieben werden.

 

Mit dem 12. Änderungsbescheid vom 20. Januar 2005 wurden gleichzeitig die Rechte und Pflichten der Genehmigung auf die Fa. Heinrich Becker GmbH übertragen und Regelungen für die Fortführung des Betriebes auf dem lange Zeit ruhenden Südteil der Deponie getroffen.

Der Ablagerungsbetrieb wurde ebenfalls mit dem 12. Änderungsbescheid bis zum 15.7.2009 beschränkt.

 

Die Stadt Herne ist an dem 12. Änderungsbescheid vom 20. Januar 2005 nicht beteiligt worden. Die betroffene Deponie liegt auch nicht auf Herner Stadtgebiet. Die Verwaltung hat erst durch Anrufe von Bürgern bzw. durch die Anfrage Kenntnis von der Wiederinbetriebnahme erhalten.

 

 

Frage 2:

Überwachen die Genehmigungsbehörden die Einhaltung von Nebenbestimmungen der Genehmigung? Entspricht die Deponie dem Stand der Technik?

 

Antwort:

Zuständig für die Genehmigung der Deponie ist die Bezirksregierung Arnsberg. Zuständig für die Überwachung des Deponiebetriebes ist das Staatliche Umweltamt Hagen. Für die Überwachung der Deponie ist in erster Linie der Betreiber selbst zuständig. Dies wird durch den Genehmigungsbescheid und die Deponieselbstüberwachungsverordnung festgeschrieben. Das Staatliche Umweltamt Hagen als zuständige Überwachungsbehörde kontrolliert die Einhaltung der Auflagen.

 

Durch alle bisher ergangenen Änderungsbescheide ist die Deponie an den jeweiligen Stand der Technik, soweit dieser sich auf Altanlagen bezieht, angepasst worden. Dabei berücksichtigt auch der Stand der Technik, dass Deponien nur im Hinblick auf den zukünftigen Betrieb und zukünftig zu erstellende Einrichtungen änderbar sind. Anforderungen an den bereits bestehenden Deponiekörper und deren Untergrund können nicht gestellt werden.

 

 

Frage 3:

Ist es richtig, dass auf der Deponie in der Hauptsache Abfälle mineralischen Ursprungs abgelagert werden dürfen. Welche Abfallstoffe dürfen laut aktueller Genehmigung auf der Deponie verbracht werden? Ist es richtig, dass dort auch Asbest abgelagert werden darf. Welche Sicherungsmaßnahmen werden hierfür ergriffen?

 

Antwort:

Aus dem 12. Änderungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg ist zu ersehen, dass auf der Deponie insgesamt 95 Abfallarten zugelassen sind. Dabei handelt es sich hauptsächlich um mineralische Stoffe (auch Schlacken, Filterstäube und abgepresste Schlämme) aus Kraftwerksbereichen sowie der Stahl-, Eisen und Bauindustrie, in geringem Umfang auch (mineralische) Reste aus anderen Abfallbehandlungsanlagen. Zugelassen sind auch asbesthaltige Baustoffe. Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass diese einzelnen Abfallarten nur abgelagert werden dürfen, soweit sie die Schadstoffkonzentrationen, die für die Deponien der Deponieklasse I gelten, nicht überschreiten.

 

 

Frage 4:

Sind Gesundheitsbeeinträchtigungen der Anwohner ausgeschlossen? Teilt die Verwaltung die Ängste der Anwohner hinsichtlich aufgetretener Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigung? Sind Wirkungen auf Anwohner untersucht worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

Antwort:

Der Weiterbetrieb des Deponieabschnitts II ist rechtlich durch den Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg mit entsprechenden Auflagen gesichert.

 

Es ist nur möglich störende Emissionen im Rahmen des rechtlich Zulässigen zu minimieren. Bei begründetem Verdacht von Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen können und werden auch vom Staatlichen Umweltamt Hagen entsprechende Überprüfungen bzw. Messungen durchgeführt.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat in Ihrem Antwortschreiben an die Bürgerinitiative in Bochum angeboten, bei einem gemeinsamen Termin vor Ort mögliche Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen durch die Deponie zu erörtern und Einsichtnahme in die Bescheide vorzunehmen. Bei Interesse könnten auch die auf Herner Stadtgebiet wohnenden Bürger, die sich durch die Deponie beeinträchtigt fühlen, an dem Ortstermin teilnehmen.

 

Soweit möglich, bietet die Verwaltung ihre fachliche Unterstützung an.

 

Frau Bürgermeisterin Schulte, Grüne-Fraktion, berichtet ergänzend, dass die Wollekippe noch rege angefahren wird. Sie bittet den Fachbereich 54/Umwelt zu prüfen, ob es sich um Abfälle oder Aufschüttungsmaterial zwecks Renaturierung handelt.

 

 

 

Zur Kenntnis genommen

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